Diese Nutzungsbedingungen sind unterteilt in die
Nutzungsbedingungen für ein kostenloses Abonnement (I.) sowie in die
Nutzungsbedingungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft wissenschaftlicher
Einrichtungen (II.).
Diese Nutzungsbedingen werden Bestandteil eines jeden
Abonnement-Vertrages sowie einer jeden Mitgliedschaft.
I. Kostenloses Abonnement:
§ 1 Allgemeines, Gegenstand und Geltungsbereich dieser
Nutzungsbedingungen für ein kostenloses Abonnement:
1.1
Betreiber der Internetseite http://idw-online.de
(nachfolgend Internetseite) ist der Informationsdienst Wissenschaft e. V. – idw
-, In dem Gebäude der Universität Bayreuth, Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440
Bayreuth (nachfolgend Verein).
1.2
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und
Pflichten der Benutzer, die ein kostenloses Abonnement abgeschlossen haben.
1.3
Die Internetseite des Vereins ist grundsätzlich für
alle Internetnutzer frei und unentgeltlich auf Grundlage dieser
Nutzungsbedingungen zugänglich. Anderslautende und von diesen
Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen der Internetnutzer können nicht
akzeptiert werden und entsprechende Angebote zu einem Vertragsschluss werden
bereits jetzt zurückgewiesen.
§ 2 Vertragsschluss:
2.1
Zwischen dem Benutzer und dem Verein kommt es durch
den Abschluss des durch den Benutzer durchgeführten Registrierungsvorgangs und
der anschließenden Bestätigung des Vereins via E-Mail zu einem unentgeltlichen Nutzungsvertrag.
2.2
Der anmeldende Benutzer ist verpflichtet, die bei der
Anmeldung erhobenen Daten zutreffend anzugeben. Sollten sich die bei der
Anmeldung erhobenen Daten nach der Anmeldung ändern, so ist der Benutzer
verpflichtet, diese Änderungen einzupflegen oder dem Verein mitzuteilen. Dazu
stehen dem Benutzer u.a. die im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
2.3
Der Benutzer kann den Vertragstext / die Nutzungsbedingungen
während der Registrierung ausdrucken und die anzeigende Webseite speichern.
Ferner kann der Benutzer bereits vor Beginn des Registrierungsvorgangs den
Vertragstext in Form der Nutzungsbedingungen über den Link
„Nutzungsbedingungen“ auf der Internetseite einsehen. Die zum Vertragsschluss
notwendigen Daten werden dem Benutzer vor der Übermittlung an den Verein
zusammenfassend dargestellt. Bei etwaigen Tippfehlern oder Unrichtigkeiten kann
der Benutzer die eingegebenen Daten korrigieren und verändern. Ferner stehen
dem Benutzer die Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung jederzeit
auf der Webseite des Vereins zum Abruf bereit.
2.4
Bei der Anmeldung hat der zukünftige Benutzer im
Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten einen Benutzernamen auszuwählen. Dieser
Benutzername wird durch ein von dem zukünftigen Benutzer zu wählendes Passwort
abgesichert. Unzulässig sind jedoch Benutzernamen, deren Verwendung Rechte
Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder Namensrechte verletzt, gegen die guten
Sitten verstößt und generell von der Rechtsordnung der Bundesrepublik
Deutschland als rechtswidrig eingestuft werden.
2.5
Der Benutzer verpflichtet sich, das von ihm gewählte
Passwort geheim zu halten und keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Ist dem Benutzer
das Passwort abhandengekommen oder bemerkt der Benutzer Hinweise für eine unrechtmäßige
Benutzung seines Zugangs, hat er es dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Die
Kontaktdaten des Vereins findet der Benutzer jederzeit in dem Impressum der
Internetseite des Vereins.
2.6
Der Benutzer verpflichtet sich ferner, von störenden
Eingriffen auf die Internetseite abzusehen. Dies bezieht sich insbesondere auf
technische Attacken oder auf den Versuch, andere Mitglieder oder Benutzer zur
Herausgabe ihres Passworts zu bewegen. Mitglieder sind in diesem Zusammenhang
wissenschaftliche Einrichtungen mit eigener Pressestelle, die über einen
kostenpflichtigen Zugang, z.B. zum Erstellen von Pressemeldungen, verfügen.
2.7
Dem Verein ist es im Rahmen der Privatautonomie
gestattet, jedes Angebot der potentiellen Benutzer auf Abschluss eines
Vertrages zu prüfen und ggf. auch abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung
begründet der Verein seine Entscheidung auf Verlangen des Benutzers.
2.8
Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit
minderjährigen Benutzern ist, dass die Vertretungsberechtigten (z.B. Eltern)
ihre Zustimmung zum Vertragsschluss erteilen. Mit Absendung der in der
Registrierung eingegebenen Daten (Angebot) bestätigt der Benutzer, dass er
entweder volljährig ist oder aber der / die Vertretungsberechtigte/n ihre
Zustimmung zum Vertragsschluss erteilt haben.
2.9
Juristische Personen können nur per Vertretung durch
einen vertretungsberechtigten und geschäftsfähigen Vertreter einen Vertrag
schließen. Mit Absendung der in der Registrierung eingegebenen Daten (Angebot)
bestätigt der für die juristische Person Handelnde, dass er
vertretungsberechtigt und geschäftsfähig ist.
§ 3 Leistungen des Vereins:
3.1
Der Verein stellt Benutzern ein kostenloses
Abonnement von Pressemitteilungen und Veranstaltungshinweisen der an den Verein
angeschlossenen wissenschaftlichen Einrichtungen (Mitglieder) zur Verfügung.
Das Abonnement kann von dem Benutzer selbst konfiguriert werden. Dies bedeutet,
dass der Benutzer nach seinen Wünschen im Rahmen der vorgegebenen
Selektionsmöglichkeiten den Inhalt des Abonnements zusammenstellen kann. Die
abonnierten Themen werden – sobald neue Pressemitteilungen oder
Veranstaltungshinweise von Mitgliedern publiziert werden – an die Abonnenten
per E-Mail versandt. Bei der Übersendung kann es zu technisch bedingten
Verzögerungen kommen.
3.2
Der Verein ermöglicht zudem Journalisten einen
erweiterten, ebenfalls kostenlosen Zugang zu nutzen. Der Umfang des erweiterten
Angebots ist jederzeit unter dem Link „Besondere Angebote für Journalisten“ (http://idw-online.de/de/journalistoffers)
einsehbar. Zur Nutzung des erweiterten Angebots für Journalisten muss ein
kostenloser persönlicher Zugang angelegt werden, zudem muss sich der Journalist
akkreditieren. Der Ablauf der Akkreditierung wird während des
Registrierungsvorgangs erläutert.
3.3
Inhalt und Umfang der konkreten Leistung des Vereins
bestimmt sich ferner jeweils nach den konkreten Funktionen der betriebenen
Internetseite und der Publikationen der Mitglieder.
3.4
Der Verein überprüft die Identität seiner Mitglieder
im Rahmen seiner Möglichkeiten. Allerdings ist nicht gänzlich auszuschließen,
dass unbefugte Dritte unter Vorspiegelung einer falschen Identität Mitglieder
des Vereins werden. Die Benutzer können daher auf die angegebene Identität und
die Kontaktdaten der Mitglieder nicht vertrauen. Des Weiteren muss beachtet
werden, dass unbefugte Dritte auch unberechtigt die Zugangsdaten der Mitglieder
erlangt haben könnten.
3.5
Die Benutzer sind berechtigt, die Texte und Bilder
der Mitglieder auf- bzw.
abzurufen, auszudrucken oder auf einer eigenen Internet-Seite zu übernehmen.
Dies gilt jedoch nur für die Übernahme von einzelnen Beiträgen. Eine
automatisierte Übernahme einer Vielzahl von Texten und Bildern bedarf der
vorherigen Zustimmung des Vereins. Bei der Übernahme sind die Regeln der
Zitierung mit Quellenangabe zu berücksichtigen.
§ 4 Haftung:
4.1
Der Verein haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein
nur für Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Die Haftung bei einer
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten wird jedoch auf die Höhe des vertragstypischen
Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen der Verein zum Zeitpunkt der
Registrierung des Benutzers (Vertragsschluss) rechnen musste.
4.2
Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden – z.
B. entgangener Gewinn – besteht seitens des Vereins nur dann, wenn dem Verein
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last zu legen ist.
4.3
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und
Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen, in denen der Verein
ausdrückliche Garantien übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall von nicht dispositiven gesetzlichen
Regelungen.
§ 5 Freistellung:
5.1
Der Benutzer stellt den Verein von allen Ansprüchen
dritter Personen oder Gesellschaften frei. Insbesondere hinsichtlich der
Ansprüche Dritter, die Dritte auf Grund vom Benutzer zu vertretender Umstände
zustehen. Insbesondere stellt der Benutzer den Verein von den notwendigen
Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt jedoch nur, sofern der Benutzer
die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
5.2
Der Benutzer ist in diesem Falle zur Mitarbeit
verpflichtet. Der Benutzer muss insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß
sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die der Verein zur
Rechtsverteidigung benötigt. Die Mitarbeit wird jedoch auf das objektiv und
subjektiv Mögliche des Benutzers beschränkt.
§ 6 Änderung der Nutzungsbedingungen:
6.1
Der Verein behält sich vor, Bestimmungen dieser
Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Verein
wird bei einer Änderung dem Benutzer die Änderungen per postalischem Brief oder
E-Mail mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Nutzungsbedingungen
aufzeigen.
6.2
Sofern der Benutzer den neuen Nutzungsbedingungen
nicht innerhalb von 2 Wochen nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen
widerspricht und die Nutzung ohne Änderung fortsetzt, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen
als angenommen.
6.3
Der Verein wird den Benutzer in der unter I. 6.1
genannten Nachricht ausdrücklich auf die unter I. 6.2 beschriebene
Zwei-Wochen-Frist hinweisen.
6.4
Sollte der Benutzer sich nicht mit der Änderung einverstanden
erklären, so ist der Verein zu einer ordentlichen Kündigung gemäß I. 7.2.
berechtigt.
§ 7 Beendigung und Kündigung des Vertrages:
7.1
Der Benutzer kann den Vertrag mit dem Verein
jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
formfrei kündigen. Dazu genügt eine entsprechende Nachricht an den Verein über
die zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten (siehe dazu: Impressum).
7.2
Dem Verein wird eingeräumt, den Vertrag ebenfalls
jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen per
postalischem Brief oder E-Mail zu kündigen.
7.3
Der Verein kann den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn der Benutzer gegen diese
Nutzungsbedingungen verstoßen hat und wenn der Verstoß unter Berücksichtigung
der berechtigten Interessen des Benutzers als so gravierend anzusehen ist, dass
eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
7.4
Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden
alle personenbezogenen Daten des Benutzers sowie der angelegte Zugang des Benutzers
gelöscht.
7.5
Sofern die Beendigung des Vertrages auf einer
Kündigung des Vereins beruht, ist es dem Benutzer untersagt, erneut einen
kostenlosen Zugang abzuschließen.
§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung:
Diese Nutzungsbedingungen sowie die Nutzung der
Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten außer im
Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste und/oder dieser Nutzungsbedingungen
sind die für den Sitz von dem Verein zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig,
soweit es sich bei dem Benutzer um einen Kaufmann handelt oder der Benutzer keinen
dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat.
II. Kostenpflichtige Mitgliedschaft wissenschaftlicher Einrichtungen:
§ 1 Allgemeines, Gegenstand und Geltungsbereich dieser
Nutzungsbedingungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Verein von
Pressestellen wissenschaftlicher Einrichtungen:
1.1
Betreiber der Internetseite http://idw-online.de (nachfolgend Internetseite) ist der
Informationsdienst Wissenschaft e. V. – idw -, In dem Gebäude der Universität Bayreuth, Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440 Bayreuth (nachfolgend Verein).
1.2
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und
Pflichten der Mitglieder, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in dem
Verein erworben haben. Eine Mitgliedschaft kann ausschließlich von
wissenschaftlichen Einrichtungen erworben werden, die über eigene Pressestellen
verfügen. Wissenschaftliche Einrichtungen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen
sind
- in der Forschung aktive Einrichtungen,
- Einrichtungen der akademischen Lehre,
- Einrichtungen der Forschungsförderung,
- Einrichtungen der Wissenschaftspolitik oder
- Einrichtungen mit Tätigkeit im Forschungs- und
Technologietransfer.
Zudem muss eine wissenschaftliche Einrichtung eine
eigene Pressestelle unterhalten und in der Öffentlichkeits- und
Informationsarbeit aktiv sein.
1.3
Um die Erfüllung der Kriterien durch die
Mitgliedschaftsanwärter überprüfen zu können, ist es notwendig, dass die
Mitgliedschaftsanwärter Informationsmaterial an den Verein zur Sichtung
übersenden. Dazu stehen den Mitgliedschaftsanwärtern die im Impressum genannten
Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Das weitere Vorgehen zur Aufnahme in den
Verein kann auch telefonisch mit dem Service-Team des Vereins abgestimmt werden
(Telefon: 0921/348998970).
1.4
Die Mitglieder können diese Nutzungsbedingungen
ausdrucken und die anzeigende Webseite speichern. Ferner können die Mitglieder
jederzeit diese Nutzungsbedingungen dauerhaft über den Link
„Nutzungsbedingungen“ in der jeweils gültigen Fassung über die Internetseite
des Vereins einsehen.
1.5
Grundsätzlich herrscht auch im Internet
Meinungsfreiheit. Bei der Ausübung der Meinungsfreiheit müssen jedoch die
Rechte Dritter respektiert und eingehalten werden. Verstöße gegen die Rechte
Dritter oder gegen die Nutzungsbedingungen können durch den Verein geahndet
werden. Dabei ist es dem Verein bei begründeten Fällen gestattet, einzelne
Beiträge (Pressemitteilungen, Veranstaltungshinweise etc.) zu bearbeiten oder
zu löschen.
§ 2 Mitgliedsbeiträge und
Nutzungsentgelte:
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge bzw. ggf.
Nutzungsentgelte sind nach Art der
wissenschaftlichen Einrichtung des Mitgliedes gestaffelt. Die Beiträge und
Nutzungsentgelte beziffern sich wie folgt:
- Universitäten
(außer Kunst- und Musikhochschulen): € 600,00
- Fachhochschulen,
Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, sowie weitere
Hochschulen: € 450,00
- Forschungsinstitute:
€ 500,00
- Wirtschaftsunternehmen:
€ 700,00
- andere
Mitgliedseinrichtungen (Standard-Mitglieder): € 500,00
Die Vereinsmitglieder erhalten für jedes Jahr eine
von dem Verein ausgestellte Rechnung über den Mitgliedsbeitrag bzw. ggf. über das
Nutzungsentgelt.
§ 3 Probephase:
Wissenschaftliche Einrichtungen, die die unter 1.2
genannten Kriterien erfüllen, können zu Beginn der Mitgliedschaft den Verein
kostenlos in einer Probephase kennenlernen. Die Probephase entsteht mit dem
Beginn der Mitgliedschaft und dauert bis zum Ende des Folgemonats an. Die von
dem Mitglied benannten Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen
dann bereits über alle Zugriffsrechte von Pressesprechern einer Mitgliedseinrichtung
auf das Internetsystem des Vereins.
§ 4 Pflichten der Mitglieder und weitere Modalitäten:
4.1
Der Mitgliedschaftsanwärter ist verpflichtet, die bei
dem Beitrittsantrag abgefragten Daten zutreffend anzugeben. Sollten sich die
bei dem Beitrittsantrag erhobenen Daten nach der Anmeldung ändern, so ist das
Mitglied verpflichtet, diese Änderungen einzupflegen oder dem Verein
mitzuteilen.
4.2
Dem Mitglied wird nach Aufnahme in den Verein ein
Benutzername zugewiesen. Auf Wunsch des Mitgliedes können mehrere Benutzernamen
bereitgestellt werden. Diese Benutzernamen werden durch ein von dem Mitglied zu
wählendes Passwort abgesichert.
4.3
Das Mitglied verpflichtet sich, das von ihm gewählte
Passwort geheim zu halten und keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Ist dem
Mitglied das Passwort abhandengekommen oder bemerkt das Mitglied Hinweise für
eine unrechtmäßige Benutzung seines Zugangs, hat er es dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Die Kontaktdaten des Vereins findet das Mitglied jederzeit in dem Impressum der
Internetseite des Vereins.
4.4
Das Mitglied verpflichtet sich, von störenden
Eingriffen auf die Internetseite und in das System des Vereins abzusehen. Dies
bezieht sich insbesondere auf technische Attacken oder auf den Versuch, andere
Mitglieder zur Herausgabe ihres Passworts zu bewegen.
4.5
Dem Verein ist es gestattet, jeden Beitrittsantrag
der potentiellen neuen Mitglieder zu prüfen und ggf. auch abzulehnen. Für den
Fall der Ablehnung begründet der Verein seine Entscheidung auf Verlangen des Mitgliedschaftsanwärters.
4.6
Nicht natürliche Personen (z.B. Anstalten des
Öffentlichen Rechts, juristische Personen) können nur per Vertretung durch
einen vertretungsberechtigten und geschäftsfähigen Vertreter eine
Mitgliedschaft erwerben. Der für einen Mitgliedschaftsanwärter Auftretende
bestätigt, dass er vertretungsberechtigt und geschäftsfähig ist. Auf Verlangen
des Vereins ist die Vertretungsbefugnis nachzuweisen.
4.7
Das Mitglied verpflichtet sich, ausschließlich eigene
Pressemitteilungen mit eindeutigem Bezug auf das jeweilige Mitglied
einzustellen, bzw. über das System des Vereins zu versenden und die
Pressemitteilungen samt ggf. vorhandener Bilder und weiterer Anhänge nur mit
namentlicher Nennung des presserechtlich Verantwortlichen des Mitgliedes in die
öffentlich einsehbare Datenbank des Vereins einzustellen.
4.8
Ausschließlich die Mitglieder sind für die von Ihnen
eingestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt auch für etwaige hochgeladene
Dateien (z.B. Bilder).
4.9
Den Mitgliedern ist es untersagt, Inhalte
einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter
beeinträchtigen. Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß
gegen die Grundsätze des Jugendschutzes und der guten Sitten sanktioniert wird.
Insbesondere dürfen die von dem Benutzer eingestellten Inhalte nicht
- rassistisch,
- fremdenfeindlich,
- beleidigend,
- bedrohend,
- belästigend,
- anstößig,
- verleumderisch,
- Gewalt verherrlichend oder zur Gewalt aufrufend,
- wahrheitswidrig,
- pornografisch oder
- jugendgefährdend
sein.
4.10
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Verbreitung
von Informationen über das System des Vereins, die vorgegebenen
Klassifikationen sachgerecht zu nutzen. Ferner ist es dem Mitglied untersagt,
das System des Vereins für die Verbreitung von Werbung (Spam) zu nutzen.
Darüber hinaus ist das Mitglied verpflichtet, Anfragen, die über die
Maklerdienste des Vereins verbreitet werden, nach bestem Wissen und Gewissen
nur an Experten des Mitglieds weiterzuleiten.
4.11
Das Mitglied verpflichtet sich, die in § 4
aufgestellten Inhaltsbeschränkungen zu respektieren und keine gegen § 4
verstoßende Inhalte einzustellen.
§ 5 Leistungen und Pflichten des Vereins:
5.1
Der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern den Zugriff
und die Nutzung auf folgende datenbankgestützte Dienste des Vereins:
- Versand aktueller Pressemitteilungen an die Abonnenten: Das Mitglied ist berechtigt,
eigene Pressemitteilungen mittels des Systems des Vereins zu versenden. Die
Pressemitteilungen werden an die Abonnenten versandt, die zuvor entsprechend
ihrer fachlichen und regionalen Interessen ein persönliches Abonnement
abgeschlossen haben.
- Veröffentlichung
der Pressemitteilungen auf der Internetseite des Vereins: Das Mitglied ist
berechtigt, eigene Pressemitteilungen auf der Internetseite des Vereins zu
veröffentlichen.
- Eintragung
von Terminen in den Wissenschaftskalender: Das Mitglied ist berechtigt, seine
Veranstaltungen und Ereignisse auf den öffentlich zugänglichen Internetseiten
des Vereins einzutragen und dadurch zu publizieren.
- Versand
aktueller Termine an die Abonnenten: Das Mitglied ist berechtigt, seine
Veranstaltungshinweise und Terminhinweise mittels des Systems des Vereins zu
versenden. Die Veranstaltungshinweise werden an die Abonnenten versandt, die
zuvor entsprechend ihrer fachlichen und regionalen Interessen ein persönliches
Abonnement abgeschlossen haben.
- Teilnahme
am Experten-Makler: Das Mitglied ist berechtigt, alle Anfragen aktuell zu
beziehen, die von Journalisten in den Experten- Makler publiziert werden.
5.2
Es ist dem Mitglied gestattet, die im System
gespeicherten persönlichen Daten auch durch eigene autorisierte Mitarbeiter zu
verändern. Das Mitglied ist jedoch verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu
machen.
5.3
Der Verein ist bemüht, seine technischen Angebote
uneingeschränkt verfügbar zu halten. Eine Inanspruchnahme des Vereins auf Grund
eines Ausfalls – auch eines teilweisen Ausfalls – durch seine Mitglieder ist
jedoch ausgeschlossen.
5.4
Der Verein ist verpflichtet, die von den Mitgliedern
beauftragten Personen in den Umgang mit dem System des Vereins telefonisch oder
per E-Mail einzuweisen und nachfolgende Fragen des Mitglieds zu beantworten.
5.5
Dem Verein ist es untersagt, die in das System des
Vereins eingegebene Texte (Pressemitteilungen etc.) durch redaktionelle
Eingriffe zu verändern. Dies gilt jedoch nicht, wenn der eingestellte Text des
Mitgliedes gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere II. 4, verstößt.
5.6
Der Verein ist verpflichtet, Rückfragen Dritter zu
den Texten der Mitglieder an das betreffende Mitglied weiterzuleiten.
§ 6 Rechte an den Inhalten der Mitglieder:
6.1
Die Mitglieder räumen dem Verein an allen von ihnen
eingestellten Beiträgen und Inhalten ein weltweites Recht zu einer im Ermessen
des Vereins stehenden Nutzung ein. Dies bezieht sich insbesondere auf die
Verwertung, Speicherung, Verbreitung, Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung
der Inhalte.
6.2
Die Mitglieder räumen dem Verein das oben definierte
Nutzungsrecht an den Inhalten unentgeltlich und unwiderruflich ein.
6.3
Die Mitglieder räumen zudem den Benutzern der
Internetseite des Vereins das Recht ein, die von den Mitgliedern eingestellte
Texte und Bilder abzurufen, auszudrucken und ohne Änderungen – jedoch mit einem
Hinweis auf den Urheber und die Quelle (Kenntlichmachung des Zitats) - auf der eigenen
Internetseite der Benutzer zu veröffentlichen.
§ 7 Haftung:
7.1
Der Verein haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein
nur für Verletzung von wesentlichen Pflichten. Die Haftung bei einer Verletzung
von wesentlichen Pflichten wird jedoch auf die Höhe des typischen Schadens
begrenzt, mit dessen Entstehen der Verein zum Zeitpunkt des Erwerbs der
Mitgliedschaft des Mitgliedes rechnen musste.
7.2
Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden – z.
B. entgangener Gewinn – besteht seitens des Vereins nur dann, wenn dem Verein
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist.
7.3
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und
Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen, in denen der Verein
ausdrückliche Garantien übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall von nicht dispositiven gesetzlichen
Regelungen.
§ 8 Freistellung:
8.1
Das Mitglied stellt den Verein von allen Ansprüchen
dritter Personen oder Gesellschaften frei. Insbesondere hinsichtlich der
Ansprüche Dritter, die Dritte auf Grund von einem Mitglied eingestellte Inhalte
gegenüber dem Verein geltend machen. Insbesondere stellt das Mitglied den
Verein von den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt jedoch
nur, sofern das Mitglied die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
8.2
Das Mitglied ist in diesem Falle zur Mitarbeit
verpflichtet. Das Mitglied muss insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß
sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die der Verein zur
Rechtsverteidigung benötigt. Die Mitarbeit wird jedoch auf das objektiv und
subjektiv Mögliche des Mitglieds beschränkt.
§ 9 Änderung der Nutzungsbedingungen für eine
kostenpflichtige Mitgliedschaft:
9.1
Der Verein behält sich vor, Bestimmungen dieser
Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Verein
wird bei einer Änderung dem Mitglied die Änderungen per Post oder E-Mail
mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen
aufzeigen.
9.2
Sofern das Mitglied den neuen Nutzungsbedingungen
nicht innerhalb von 2 Wochen nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen
widerspricht und die Nutzung ohne Änderung fortsetzt, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen
als angenommen.
9.3
Der Verein wird das Mitglied in der unter II. 9.1
genannten Nachricht ausdrücklich auf die unter II. 9.2 beschriebene
Zwei-Wochen-Frist hinweisen.
§ 10 Beendigung und Kündigung der Mitgliedschaft:
Gemäß der Satzung des Vereins kann in der Probephase
die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen
durch das Mitglied beendet werden. Nach der Probephase ist der Austritt aus dem
Verein nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Er muss schriftlich
gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Es gilt eine Kündigungszeit von zwei
Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.
§ 11 Gerichtsstandsvereinbarung:
Diese Nutzungsbedingungen sowie die Nutzung der
Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten außer im
Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste und/oder dieser Nutzungsbedingungen
sind die für den Sitz von dem Verein zuständigen Gerichte ausschließlich
zuständig, soweit es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann handelt oder das
Mitglied keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat.
Stand: 01/2012