Informationsdienst Wissenschaft
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Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen sind unterteilt in die Nutzungsbedingungen für ein kostenloses Abonnement (I.) sowie in die Nutzungsbedingungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft wissenschaftlicher Einrichtungen (II.).

Diese Nutzungsbedingen werden Bestandteil eines jeden Abonnement-Vertrages sowie einer jeden Mitgliedschaft.

I. Kostenloses Abonnement:

§ 1 Allgemeines, Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen für ein kostenloses Abonnement:

1.1

Betreiber der Internetseite http://idw-online.de (nachfolgend Internetseite) ist der Informationsdienst Wissenschaft e. V. – idw -, In dem Gebäude der Universität Bayreuth, Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440 Bayreuth (nachfolgend Verein).

1.2

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Benutzer, die ein kostenloses Abonnement abgeschlossen haben.

1.3

Die Internetseite des Vereins ist grundsätzlich für alle Internetnutzer frei und unentgeltlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zugänglich. Anderslautende und von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen der Internetnutzer können nicht akzeptiert werden und entsprechende Angebote zu einem Vertragsschluss werden bereits jetzt zurückgewiesen.

§ 2 Vertragsschluss:

2.1

Zwischen dem Benutzer und dem Verein kommt es durch den Abschluss des durch den Benutzer durchgeführten Registrierungsvorgangs und der anschließenden Bestätigung des Vereins via E-Mail zu einem unentgeltlichen Nutzungsvertrag.

2.2

Der anmeldende Benutzer ist verpflichtet, die bei der Anmeldung erhobenen Daten zutreffend anzugeben. Sollten sich die bei der Anmeldung erhobenen Daten nach der Anmeldung ändern, so ist der Benutzer verpflichtet, diese Änderungen einzupflegen oder dem Verein mitzuteilen. Dazu stehen dem Benutzer u.a. die im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

2.3

Der Benutzer kann den Vertragstext / die Nutzungsbedingungen während der Registrierung ausdrucken und die anzeigende Webseite speichern. Ferner kann der Benutzer bereits vor Beginn des Registrierungsvorgangs den Vertragstext in Form der Nutzungsbedingungen über den Link „Nutzungsbedingungen“ auf der Internetseite einsehen. Die zum Vertragsschluss notwendigen Daten werden dem Benutzer vor der Übermittlung an den Verein zusammenfassend dargestellt. Bei etwaigen Tippfehlern oder Unrichtigkeiten kann der Benutzer die eingegebenen Daten korrigieren und verändern. Ferner stehen dem Benutzer die Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung jederzeit auf der Webseite des Vereins zum Abruf bereit.

2.4

Bei der Anmeldung hat der zukünftige Benutzer im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten einen Benutzernamen auszuwählen. Dieser Benutzername wird durch ein von dem zukünftigen Benutzer zu wählendes Passwort abgesichert. Unzulässig sind jedoch Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder Namensrechte verletzt, gegen die guten Sitten verstößt und generell von der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland als rechtswidrig eingestuft werden.

2.5

Der Benutzer verpflichtet sich, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten und keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Ist dem Benutzer das Passwort abhandengekommen oder bemerkt der Benutzer Hinweise für eine unrechtmäßige Benutzung seines Zugangs, hat er es dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktdaten des Vereins findet der Benutzer jederzeit in dem Impressum der Internetseite des Vereins.

2.6

Der Benutzer verpflichtet sich ferner, von störenden Eingriffen auf die Internetseite abzusehen. Dies bezieht sich insbesondere auf technische Attacken oder auf den Versuch, andere Mitglieder oder Benutzer zur Herausgabe ihres Passworts zu bewegen. Mitglieder sind in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Einrichtungen mit eigener Pressestelle, die über einen kostenpflichtigen Zugang, z.B. zum Erstellen von Pressemeldungen, verfügen.

2.7

Dem Verein ist es im Rahmen der Privatautonomie gestattet, jedes Angebot der potentiellen Benutzer auf Abschluss eines Vertrages zu prüfen und ggf. auch abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung begründet der Verein seine Entscheidung auf Verlangen des Benutzers.

2.8

Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit minderjährigen Benutzern ist, dass die Vertretungsberechtigten (z.B. Eltern) ihre Zustimmung zum Vertragsschluss erteilen. Mit Absendung der in der Registrierung eingegebenen Daten (Angebot) bestätigt der Benutzer, dass er entweder volljährig ist oder aber der / die Vertretungsberechtigte/n ihre Zustimmung zum Vertragsschluss erteilt haben.

2.9

Juristische Personen können nur per Vertretung durch einen vertretungsberechtigten und geschäftsfähigen Vertreter einen Vertrag schließen. Mit Absendung der in der Registrierung eingegebenen Daten (Angebot) bestätigt der für die juristische Person Handelnde, dass er vertretungsberechtigt und geschäftsfähig ist.

§ 3 Leistungen des Vereins:

3.1

Der Verein stellt Benutzern ein kostenloses Abonnement von Pressemitteilungen und Veranstaltungshinweisen der an den Verein angeschlossenen wissenschaftlichen Einrichtungen (Mitglieder) zur Verfügung. Das Abonnement kann von dem Benutzer selbst konfiguriert werden. Dies bedeutet, dass der Benutzer nach seinen Wünschen im Rahmen der vorgegebenen Selektionsmöglichkeiten den Inhalt des Abonnements zusammenstellen kann. Die abonnierten Themen werden – sobald neue Pressemitteilungen oder Veranstaltungshinweise von Mitgliedern publiziert werden – an die Abonnenten per E-Mail versandt. Bei der Übersendung kann es zu technisch bedingten Verzögerungen kommen.

3.2

Der Verein ermöglicht zudem Journalisten einen erweiterten, ebenfalls kostenlosen Zugang zu nutzen. Der Umfang des erweiterten Angebots ist jederzeit unter dem Link „Besondere Angebote für Journalisten“ (http://idw-online.de/de/journalistoffers) einsehbar. Zur Nutzung des erweiterten Angebots für Journalisten muss ein kostenloser persönlicher Zugang angelegt werden, zudem muss sich der Journalist akkreditieren. Der Ablauf der Akkreditierung wird während des Registrierungsvorgangs erläutert.

3.3

Inhalt und Umfang der konkreten Leistung des Vereins bestimmt sich ferner jeweils nach den konkreten Funktionen der betriebenen Internetseite und der Publikationen der Mitglieder.

3.4

Der Verein überprüft die Identität seiner Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten. Allerdings ist nicht gänzlich auszuschließen, dass unbefugte Dritte unter Vorspiegelung einer falschen Identität Mitglieder des Vereins werden. Die Benutzer können daher auf die angegebene Identität und die Kontaktdaten der Mitglieder nicht vertrauen. Des Weiteren muss beachtet werden, dass unbefugte Dritte auch unberechtigt die Zugangsdaten der Mitglieder erlangt haben könnten.

3.5

Die Benutzer sind berechtigt, die Texte und Bilder der Mitglieder auf- bzw.
abzurufen, auszudrucken oder auf einer eigenen Internet-Seite zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur für die Übernahme von einzelnen Beiträgen. Eine automatisierte Übernahme einer Vielzahl von Texten und Bildern bedarf der vorherigen Zustimmung des Vereins. Bei der Übernahme sind die Regeln der Zitierung mit Quellenangabe zu berücksichtigen.

§ 4 Haftung:

4.1

Der Verein haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein nur für Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Die Haftung bei einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten wird jedoch auf die Höhe des vertragstypischen Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen der Verein zum Zeitpunkt der Registrierung des Benutzers (Vertragsschluss) rechnen musste.

4.2

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden – z. B. entgangener Gewinn – besteht seitens des Vereins nur dann, wenn dem Verein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last zu legen ist.

4.3

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen, in denen der Verein ausdrückliche Garantien übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall von nicht dispositiven gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Freistellung:

5.1

Der Benutzer stellt den Verein von allen Ansprüchen dritter Personen oder Gesellschaften frei. Insbesondere hinsichtlich der Ansprüche Dritter, die Dritte auf Grund vom Benutzer zu vertretender Umstände zustehen. Insbesondere stellt der Benutzer den Verein von den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt jedoch nur, sofern der Benutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

5.2

Der Benutzer ist in diesem Falle zur Mitarbeit verpflichtet. Der Benutzer muss insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die der Verein zur Rechtsverteidigung benötigt. Die Mitarbeit wird jedoch auf das objektiv und subjektiv Mögliche des Benutzers beschränkt.

§ 6 Änderung der Nutzungsbedingungen:

6.1

Der Verein behält sich vor, Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Verein wird bei einer Änderung dem Benutzer die Änderungen per postalischem Brief oder E-Mail mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Nutzungsbedingungen aufzeigen.

6.2

Sofern der Benutzer den neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen widerspricht und die Nutzung ohne Änderung fortsetzt, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen.

6.3

Der Verein wird den Benutzer in der unter I. 6.1 genannten Nachricht ausdrücklich auf die unter I. 6.2 beschriebene Zwei-Wochen-Frist hinweisen.

6.4

Sollte der Benutzer sich nicht mit der Änderung einverstanden erklären, so ist der Verein zu einer ordentlichen Kündigung gemäß I. 7.2. berechtigt.

§ 7 Beendigung und Kündigung des Vertrages:

7.1

Der Benutzer kann den Vertrag mit dem Verein jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist formfrei kündigen. Dazu genügt eine entsprechende Nachricht an den Verein über die zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten (siehe dazu: Impressum).

7.2

Dem Verein wird eingeräumt, den Vertrag ebenfalls jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen per postalischem Brief oder E-Mail zu kündigen.

7.3

Der Verein kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn der Benutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat und wenn der Verstoß unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Benutzers als so gravierend anzusehen ist, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.

7.4

Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle personenbezogenen Daten des Benutzers sowie der angelegte Zugang des Benutzers gelöscht.

7.5

Sofern die Beendigung des Vertrages auf einer Kündigung des Vereins beruht, ist es dem Benutzer untersagt, erneut einen kostenlosen Zugang abzuschließen.

§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung:

Diese Nutzungsbedingungen sowie die Nutzung der Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten außer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste und/oder dieser Nutzungsbedingungen sind die für den Sitz von dem Verein zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, soweit es sich bei dem Benutzer um einen Kaufmann handelt oder der Benutzer keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat.

II. Kostenpflichtige Mitgliedschaft wissenschaftlicher Einrichtungen:

§ 1 Allgemeines, Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Verein von Pressestellen wissenschaftlicher Einrichtungen:

1.1

Betreiber der Internetseite http://idw-online.de (nachfolgend Internetseite) ist der Informationsdienst Wissenschaft e. V. – idw -, In dem Gebäude der Universität Bayreuth, Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440 Bayreuth (nachfolgend Verein).

1.2

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in dem Verein erworben haben. Eine Mitgliedschaft kann ausschließlich von wissenschaftlichen Einrichtungen erworben werden, die über eigene Pressestellen verfügen. Wissenschaftliche Einrichtungen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind

  • in der Forschung aktive Einrichtungen,
  • Einrichtungen der akademischen Lehre,
  • Einrichtungen der Forschungsförderung,
  • Einrichtungen der Wissenschaftspolitik oder
  • Einrichtungen mit Tätigkeit im Forschungs- und Technologietransfer.

Zudem muss eine wissenschaftliche Einrichtung eine eigene Pressestelle unterhalten und in der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit aktiv sein.

1.3

Um die Erfüllung der Kriterien durch die Mitgliedschaftsanwärter überprüfen zu können, ist es notwendig, dass die Mitgliedschaftsanwärter Informationsmaterial an den Verein zur Sichtung übersenden. Dazu stehen den Mitgliedschaftsanwärtern die im Impressum genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Das weitere Vorgehen zur Aufnahme in den Verein kann auch telefonisch mit dem Service-Team des Vereins abgestimmt werden (Telefon: 0921/348998970).

1.4

Die Mitglieder können diese Nutzungsbedingungen ausdrucken und die anzeigende Webseite speichern. Ferner können die Mitglieder jederzeit diese Nutzungsbedingungen dauerhaft über den Link „Nutzungsbedingungen“ in der jeweils gültigen Fassung über die Internetseite des Vereins einsehen.

1.5

Grundsätzlich herrscht auch im Internet Meinungsfreiheit. Bei der Ausübung der Meinungsfreiheit müssen jedoch die Rechte Dritter respektiert und eingehalten werden. Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen die Nutzungsbedingungen können durch den Verein geahndet werden. Dabei ist es dem Verein bei begründeten Fällen gestattet, einzelne Beiträge (Pressemitteilungen, Veranstaltungshinweise etc.) zu bearbeiten oder zu löschen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge und Nutzungsentgelte:

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge bzw. ggf. Nutzungsentgelte sind nach Art der
wissenschaftlichen Einrichtung des Mitgliedes gestaffelt. Die Beiträge und
Nutzungsentgelte beziffern sich wie folgt:

  • Universitäten (außer Kunst- und Musikhochschulen): € 600,00
  • Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, sowie weitere Hochschulen: € 450,00
  • Forschungsinstitute: € 500,00
  • Wirtschaftsunternehmen: € 700,00
  • andere Mitgliedseinrichtungen (Standard-Mitglieder): € 500,00

Die Vereinsmitglieder erhalten für jedes Jahr eine von dem Verein ausgestellte Rechnung über den Mitgliedsbeitrag bzw. ggf. über das Nutzungsentgelt.

§ 3 Probephase:

Wissenschaftliche Einrichtungen, die die unter 1.2 genannten Kriterien erfüllen, können zu Beginn der Mitgliedschaft den Verein kostenlos in einer Probephase kennenlernen. Die Probephase entsteht mit dem Beginn der Mitgliedschaft und dauert bis zum Ende des Folgemonats an. Die von dem Mitglied benannten Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen dann bereits über alle Zugriffsrechte von Pressesprechern einer Mitgliedseinrichtung auf das Internetsystem des Vereins.

§ 4 Pflichten der Mitglieder und weitere Modalitäten:

4.1

Der Mitgliedschaftsanwärter ist verpflichtet, die bei dem Beitrittsantrag abgefragten Daten zutreffend anzugeben. Sollten sich die bei dem Beitrittsantrag erhobenen Daten nach der Anmeldung ändern, so ist das Mitglied verpflichtet, diese Änderungen einzupflegen oder dem Verein mitzuteilen.

4.2

Dem Mitglied wird nach Aufnahme in den Verein ein Benutzername zugewiesen. Auf Wunsch des Mitgliedes können mehrere Benutzernamen bereitgestellt werden. Diese Benutzernamen werden durch ein von dem Mitglied zu wählendes Passwort abgesichert.

4.3

Das Mitglied verpflichtet sich, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten und keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Ist dem Mitglied das Passwort abhandengekommen oder bemerkt das Mitglied Hinweise für eine unrechtmäßige Benutzung seines Zugangs, hat er es dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktdaten des Vereins findet das Mitglied jederzeit in dem Impressum der Internetseite des Vereins.

4.4

Das Mitglied verpflichtet sich, von störenden Eingriffen auf die Internetseite und in das System des Vereins abzusehen. Dies bezieht sich insbesondere auf technische Attacken oder auf den Versuch, andere Mitglieder zur Herausgabe ihres Passworts zu bewegen.

4.5

Dem Verein ist es gestattet, jeden Beitrittsantrag der potentiellen neuen Mitglieder zu prüfen und ggf. auch abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung begründet der Verein seine Entscheidung auf Verlangen des Mitgliedschaftsanwärters.

4.6

Nicht natürliche Personen (z.B. Anstalten des Öffentlichen Rechts, juristische Personen) können nur per Vertretung durch einen vertretungsberechtigten und geschäftsfähigen Vertreter eine Mitgliedschaft erwerben. Der für einen Mitgliedschaftsanwärter Auftretende bestätigt, dass er vertretungsberechtigt und geschäftsfähig ist. Auf Verlangen des Vereins ist die Vertretungsbefugnis nachzuweisen.

4.7

Das Mitglied verpflichtet sich, ausschließlich eigene Pressemitteilungen mit eindeutigem Bezug auf das jeweilige Mitglied einzustellen, bzw. über das System des Vereins zu versenden und die Pressemitteilungen samt ggf. vorhandener Bilder und weiterer Anhänge nur mit namentlicher Nennung des presserechtlich Verantwortlichen des Mitgliedes in die öffentlich einsehbare Datenbank des Vereins einzustellen.

4.8

Ausschließlich die Mitglieder sind für die von Ihnen eingestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt auch für etwaige hochgeladene Dateien (z.B. Bilder).

4.9

Den Mitgliedern ist es untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Grundsätze des Jugendschutzes und der guten Sitten sanktioniert wird. Insbesondere dürfen die von dem Benutzer eingestellten Inhalte nicht

  • rassistisch,
  • fremdenfeindlich,
  • beleidigend,
  • bedrohend,
  • belästigend,
  • anstößig,
  • verleumderisch,
  • Gewalt verherrlichend oder zur Gewalt aufrufend,
  • wahrheitswidrig,
  • pornografisch oder
  • jugendgefährdend

sein.

4.10

Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Verbreitung von Informationen über das System des Vereins, die vorgegebenen Klassifikationen sachgerecht zu nutzen. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, das System des Vereins für die Verbreitung von Werbung (Spam) zu nutzen. Darüber hinaus ist das Mitglied verpflichtet, Anfragen, die über die Maklerdienste des Vereins verbreitet werden, nach bestem Wissen und Gewissen nur an Experten des Mitglieds weiterzuleiten.

4.11

Das Mitglied verpflichtet sich, die in § 4 aufgestellten Inhaltsbeschränkungen zu respektieren und keine gegen § 4 verstoßende Inhalte einzustellen.

§ 5 Leistungen und Pflichten des Vereins:

5.1

Der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern den Zugriff und die Nutzung auf folgende datenbankgestützte Dienste des Vereins:

  • Versand aktueller Pressemitteilungen an die Abonnenten: Das Mitglied ist berechtigt, eigene Pressemitteilungen mittels des Systems des Vereins zu versenden. Die Pressemitteilungen werden an die Abonnenten versandt, die zuvor entsprechend ihrer fachlichen und regionalen Interessen ein persönliches Abonnement abgeschlossen haben.
  • Veröffentlichung der Pressemitteilungen auf der Internetseite des Vereins: Das Mitglied ist berechtigt, eigene Pressemitteilungen auf der Internetseite des Vereins zu veröffentlichen.
  • Eintragung von Terminen in den Wissenschaftskalender: Das Mitglied ist berechtigt, seine Veranstaltungen und Ereignisse auf den öffentlich zugänglichen Internetseiten des Vereins einzutragen und dadurch zu publizieren.
  • Versand aktueller Termine an die Abonnenten: Das Mitglied ist berechtigt, seine Veranstaltungshinweise und Terminhinweise mittels des Systems des Vereins zu versenden. Die Veranstaltungshinweise werden an die Abonnenten versandt, die zuvor entsprechend ihrer fachlichen und regionalen Interessen ein persönliches Abonnement abgeschlossen haben.
  • Teilnahme am Experten-Makler: Das Mitglied ist berechtigt, alle Anfragen aktuell zu beziehen, die von Journalisten in den Experten- Makler publiziert werden.

5.2

Es ist dem Mitglied gestattet, die im System gespeicherten persönlichen Daten auch durch eigene autorisierte Mitarbeiter zu verändern. Das Mitglied ist jedoch verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

5.3

Der Verein ist bemüht, seine technischen Angebote uneingeschränkt verfügbar zu halten. Eine Inanspruchnahme des Vereins auf Grund eines Ausfalls – auch eines teilweisen Ausfalls – durch seine Mitglieder ist jedoch ausgeschlossen.

5.4

Der Verein ist verpflichtet, die von den Mitgliedern beauftragten Personen in den Umgang mit dem System des Vereins telefonisch oder per E-Mail einzuweisen und nachfolgende Fragen des Mitglieds zu beantworten.

5.5

Dem Verein ist es untersagt, die in das System des Vereins eingegebene Texte (Pressemitteilungen etc.) durch redaktionelle Eingriffe zu verändern. Dies gilt jedoch nicht, wenn der eingestellte Text des Mitgliedes gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere II. 4, verstößt.

5.6

Der Verein ist verpflichtet, Rückfragen Dritter zu den Texten der Mitglieder an das betreffende Mitglied weiterzuleiten.

§ 6 Rechte an den Inhalten der Mitglieder:

6.1

Die Mitglieder räumen dem Verein an allen von ihnen eingestellten Beiträgen und Inhalten ein weltweites Recht zu einer im Ermessen des Vereins stehenden Nutzung ein. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verwertung, Speicherung, Verbreitung, Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte.

6.2

Die Mitglieder räumen dem Verein das oben definierte Nutzungsrecht an den Inhalten unentgeltlich und unwiderruflich ein.

6.3

Die Mitglieder räumen zudem den Benutzern der Internetseite des Vereins das Recht ein, die von den Mitgliedern eingestellte Texte und Bilder abzurufen, auszudrucken und ohne Änderungen – jedoch mit einem Hinweis auf den Urheber und die Quelle (Kenntlichmachung des Zitats) - auf der eigenen Internetseite der Benutzer zu veröffentlichen.

§ 7 Haftung:

7.1

Der Verein haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein nur für Verletzung von wesentlichen Pflichten. Die Haftung bei einer Verletzung von wesentlichen Pflichten wird jedoch auf die Höhe des typischen Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen der Verein zum Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft des Mitgliedes rechnen musste.

7.2

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden – z. B. entgangener Gewinn – besteht seitens des Vereins nur dann, wenn dem Verein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist.

7.3

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen, in denen der Verein ausdrückliche Garantien übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall von nicht dispositiven gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Freistellung:

8.1

Das Mitglied stellt den Verein von allen Ansprüchen dritter Personen oder Gesellschaften frei. Insbesondere hinsichtlich der Ansprüche Dritter, die Dritte auf Grund von einem Mitglied eingestellte Inhalte gegenüber dem Verein geltend machen. Insbesondere stellt das Mitglied den Verein von den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt jedoch nur, sofern das Mitglied die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

8.2

Das Mitglied ist in diesem Falle zur Mitarbeit verpflichtet. Das Mitglied muss insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die der Verein zur Rechtsverteidigung benötigt. Die Mitarbeit wird jedoch auf das objektiv und subjektiv Mögliche des Mitglieds beschränkt.

§ 9 Änderung der Nutzungsbedingungen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft:

9.1

Der Verein behält sich vor, Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Verein wird bei einer Änderung dem Mitglied die Änderungen per Post oder E-Mail mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen aufzeigen.

9.2

Sofern das Mitglied den neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen widerspricht und die Nutzung ohne Änderung fortsetzt, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen.

9.3

Der Verein wird das Mitglied in der unter II. 9.1 genannten Nachricht ausdrücklich auf die unter II. 9.2 beschriebene Zwei-Wochen-Frist hinweisen.

§ 10 Beendigung und Kündigung der Mitgliedschaft:

Gemäß der Satzung des Vereins kann in der Probephase die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen durch das Mitglied beendet werden. Nach der Probephase ist der Austritt aus dem Verein nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Es gilt eine Kündigungszeit von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.

§ 11 Gerichtsstandsvereinbarung:

Diese Nutzungsbedingungen sowie die Nutzung der Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten außer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste und/oder dieser Nutzungsbedingungen sind die für den Sitz von dem Verein zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, soweit es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann handelt oder das Mitglied keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat.

 

Stand: 01/2012