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14.05.2014 12:42

Neue Stammzellbank für die Forschung

Mechtild Freiin v. Münchhausen Referat für Kommunikation und Marketing
Leibniz Universität Hannover

    Hannoversche Wissenschaftler beteiligen sich an Europäischem Kooperationsprojekt

    Eine zentrale Stammzellbank auf europäischer Ebene ist das ehrgeizige Ziel eines neuen Innovative Medicines Initiative (IMI)-Verbundprojekts, an dem das Centre for Ethics and Law in the Life Sciences (CELLS) der Leibniz Universität beteiligt ist. In der neuen Europäischen Bank sollen so genannte induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) zentral gelagert werden, damit Wissenschaft und Industrie sie zur Erforschung von Krankheiten und zur Entwicklung von Therapien zum Beispiel für neurodegenerative Erkrankungen nutzen können.

    Der Einsatz dieser Zellen, die von erwachsenen, einwilligungsfähigen Menschen – oft im Frühstadium einer Krankheit – durch Biopsien gewonnen werden, gelten als Königsweg, um die umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen überflüssig zu machen. Die iPS-Zellen werden in immer mehr europäischen Forschungsprogrammen hergestellt, aber bislang fehlt eine systematische Katalogisierung. Durch die neue „European Bank for induced pluripotent Stem Cells“ (EBiSC) soll eine einheitliche Qualität und Systematisierung für die Nutzung in der Forschung geschaffen werden. Universitäten und Pharmaunternehmen können voraussichtlich in etwa drei Jahren erste Zelllinien anfordern.

    Für das mit 35 Millionen Euro von der Europäischen Union geförderte Verbundprojekt haben sich 26 Organisationen zusammengeschlossen: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch forschende Pharmaunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. CELLS, das hannoversche Centre for Ethics and Law in the Life Sciences, ein Kooperationsprojekt von Leibniz Universität und Medizinischer Hochschule Hannover, arbeitet an den rechtlichen und ethischen Aspekten des Projekts.

    Unter der Leitung von Prof. Nils Hoppe befassen sich die Wissenschaftler unter anderem mit juristischen Regelungslücken beim Aufbau der internationalen Stammzellbank. Um die Vergleichbarkeit und Qualität sicherzustellen, soll jede Zelle in der Bank das gleiche Programm durchlaufen. Bislang sind die rechtlichen Bestimmungen zur Gewinnung und Weiterverarbeitung der iPS-Zellen von Land zu Land unterschiedlich. „Insbesondere die bei der grenzüberschreitenden Forschungskooperation mit menschlichen Zellen entstehenden juristischen Fragen sind spannend und noch nicht vollständig geklärt“, erläutert Prof. Nils Hoppe.

    Der Jurist kümmert sich mit seinen Mitarbeitern auch um die entstehenden Kommerzialisierungsfragen der Stammzellbank. Die Zellbank soll als Non-Profit-Organisation keinen Gewinn machen. „Der Grat zwischen kostendeckendem Arbeiten und erwirtschaftetem Gewinn ist schmal“, sagt Hoppe. „Es muss sichergestellt sein, dass sich niemand mit unentgeltlichen, freiwilligen Zellenspenden bereichert.“ Dabei sei auch der ethische Aspekt der Freiwilligkeit von großer Bedeutung: „In der Klinik darf bei den Patienten nicht das Signal ankommen, dass sie nur vernünftig behandelt würden, wenn sie einer Biopsie zustimmen.“

    Hinweis an die Redaktion:
    Für weitere Informationen steht Ihnen Prof. Nils Hoppe, CELLS, unter Telefon +49 511 762 5192 oder per E-Mail unter nils.hoppe@cells.uni-hannover.de gern zur Verfügung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Biologie, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Kooperationen
    Deutsch


     

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