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Wissenschaft
Uni-Berichte zur zeitnahen Verwendung von Studienbeiträgen ausgewertet
Die Universitäten Bochum und Wuppertal sowie die Deutsche Sporthochschule Köln haben dem nordrhein-westfälischen Innovationsministerium fristgerecht Konzepte zur Verwendung bislang noch nicht verausgabter Studienbeiträge aus den vergangenen Jahren vorgelegt. Sie konnten darlegen, dass die Gelder inzwischen ausgegeben oder für konkrete Projekte verplant sind und in Kürze ausgegeben werden.
Die Universität Düsseldorf ist vom Innovationsministerium aufgefordert worden, ihre Planungen zur Verwendung der Studienbeiträge grundlegend nachzubessern. Aus dem Bericht könne das Ministerium nicht entnehmen, auf welche Weise die angesparten Gelder zeitnah in die Verbesserung von Studium und Lehre investiert werden sollen, teilte der Staatssekretär im Innovationsministerium, Dr. Michael Stückradt, heute der Hochschulleitung mit. In seinem Schreiben fordert er die Hochschule auf, bis zum 14. August ein überzeugendes Konzept vorzulegen, wie der Überschuss bis spätestens Ende des Jahres abgebaut werden soll oder aber die Möglichkeiten einer Rückerstattung an die Studierenden zu erwägen. Andernfalls werde das Ministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Das Ministerium hatte im März die vier Universitäten aufgefordert, bis Mitte Juli über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen zu berichten, die zum Jahreswechsel noch nicht verausgabt gewesen waren.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Studium und Lehre
Deutsch
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