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06.05.2024 10:33

Die Zukunft der ärztlichen Weiterbildung sichern: O und U hat drei Kernthemen für neue Konzepte

Susanne Herda, Swetlana Meier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

    Die bevorstehende Krankenhausreform in Deutschland wird auch für die ärztliche Weiterbildung nicht ohne Folgen bleiben. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist entschlossen, die Zukunft der Weiterbildung mit neuen Konzepten zu sichern und an die sich ändernden Klinikstrukturen anzupassen. Sie hat in ihrer Zukunftswerkstatt mit Experten aus der Schweiz, Dänemark und den USA diskutiert, um mögliche Konzepte zu erarbeiten. Das Ergebnis der Diskussion ist jetzt in der Fachzeitschrift „Deutsches Ärzteblatt" erschienen.

    „Eine klare Rotation, eine gesicherte Finanzierung sowie die Anerkennung der Weiterzubildenden als Lernende und nicht ausschließlich als Arbeitskraft stehen für uns im Mittelpunkt“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Andreas Seekamp, Direktor der gemeinsamen Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am Campus Kiel.

    In Deutschland liegt die Verantwortung für die ärztliche Weiterbildung in der Hand der ärztlichen Selbstverwaltung – bei den Ärztekammern und den durch sie befugten Ärzten und Ärztinnen. Nach Ansicht der DGOU ist das ein wichtiges Gut und soll so beibehalten werden. In den genannten Ländern existiert im Unterschied zu Deutschland für die ärztliche Weiterbildung eine hohe staatliche Verantwortung. Das wiederum bietet Vorteile für die Bereiche Finanzierung, feste Struktur für Rotation und inhaltliche Gestaltung. „Daran kann sich Deutschland orientieren und sich die Vorteile zu Nutzen machen“, sagt Prof. Dr. Markus Scheibel, stellvertretender DGOU-Präsident.

    Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der Weiterbildung:
    So kann sich die DGOU die Einrichtung eines bundesweiten Weiterbildungsfonds vorstellen, der im paritätischen Verhältnis durch gesetzliche Krankenkassen und Krankenhausträger finanziert wird. Denn angesichts der gänzlich fehlenden Finanzierung der Weiterbildung in den Kliniken zusätzlich zu den allgemein bestehenden Finanzierungsproblemen gerät die Weiterbildung oft unter wirtschaftlichen Druck. Dadurch neigen Krankenhäuser eher dazu, nur Ärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung einzustellen. Auch im ambulanten Bereich gibt es Finanzierungsprobleme, wenngleich es dort schon vereinzelt fachbezogene Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Da diese aber noch nicht für jedes Fachgebiet geregelt sind, erschwert das die Ausbildung von Weiterzubildenden zusätzlich. „Krankenhäuser und Niedergelassene mit ausgewiesener ärztlicher Weiterbildung könnten die Mehraufwendungen aus diesem Weiterbildungsfonds erstattet bekommen. Kliniken, die keine Weiterbildung anbieten, aber später von den ausgebildeten Fachärzten profitieren, sollten sich an dem Fonds beteiligen“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig.

    Wertschätzung gegenüber Weiterzubildenden:
    Ein solcher Fonds würde sicherstellen, dass Weiterzubildende nicht nur als günstige Arbeitskraft betrachtet werden, sondern die besondere Betreuung und Zuwendung erhalten, die sie benötigen. „Damit wird nicht nur die Qualität der ärztlichen Weiterbildung gewährleistet, sondern auch die Wertschätzung gegenüber den Weiterzubildenden zum Ausdruck gebracht“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.

    Rotation ermöglichen:
    Wertschätzung gegenüber den Weiterzubildenden schließt nach Ansicht der DGOU auch ein, dass die Weiterzubildenden dabei unterstützt werden, ihre Weiterbildungsziele zu erreichen. Denn die ärztliche Weiterbildung wird zukünftig nicht mehr ausschließlich in einem Klinikum stattfinden können, weil die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft auf Mindestfallzahlen basiert. Dadurch wird eine Klinik nicht mehr das gesamte Spektrum des Weiterbildungskatalogs anbieten können. Die DGOU erachtet es daher als notwendig, dass Verbundstrukturen zwischen Kliniken verschiedener Versorgungsstufen gebildet werden, um Rotationen der Weiterzubildenden zu ermöglichen. Entscheidend dabei ist zudem die Einbindung ambulanter Einrichtungen, um die Qualität der ärztlichen Weiterbildung zu gewährleisten.

    „Wir sind bereit, die Initiative zu ergreifen, um die Weiterbildung so zu gestalten, dass unsere Patienten von morgen auch noch bestmöglich versorgt werden können“, sagt Seekamp. Für den bevorstehenden Ärztetag erhofft er sich, dass mögliche Folgen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung besprochen werden und es erste Beschlüsse gibt, um rechtzeitig neue Konzepte auf den Weg zu bringen.

    Referenzen:
    Weiterbildung: Die Zukunft sichern, Dtsch Arztebl 2024; 121(9): A-588 / B-509
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/238714/Weiterbildung-Die-Zukunft-sichern

    Weitere Informationen:
    www.dgou.de

    Kontakt für Rückfragen:
    Susanne Herda, Swetlana Meier
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
    Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16
    Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
    E-Mail: presse@dgou.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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