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13.12.2011 11:58

Wissenschaftsorganisationen bekennen sich zu planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven

Christoph Herbort-von Loeper M.A. Geschäftsstelle, Büro Berlin
Leibniz-Gemeinschaft

    Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen spricht sich entschieden für eine unveränderte Fortführung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) aus. Es sei zum unverzichtbaren Instrument geworden, um die hohe Qualität unseres wissenschaftlichen Personals zu sichern, so die Allianz. Gleichzeitig erkennen die Wissenschaftsorganisationen die große Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Befristungsregelungen sowie der damit verbundenen besonderen Personalfürsorge an, heißt es in der Allianz-Stellungnahme anlässlich der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

    Personelle Erneuerungsfähigkeit sichert das weltweit anerkannt hohe Niveau der deutschen Wissenschaft in ihren außeruniversitären Forschungsorganisationen und Hochschulen. Sie ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Qualifizierungsphase. Vor dem Erlass des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes standen den Forschungseinrichtungen und Hochschulen kaum wirkungsvolle und rechtssichere arbeitsrechtliche Grundlagen zur Gewährleistung der personellen Erneuerungsfähigkeit zur Verfügung. Stattdessen bestanden erhebliche rechtliche und damit planerische Unsicherheiten.

    Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz schuf der Bundestag 2007 eine wissenschaftsadäquate Grundlage zur Befristung von Arbeitsverhältnissen. Damit entstand auch deutlich mehr Planungssicherheit für die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die in ihnen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Besonders hervorzuheben sind die Rechtssicherheit der Drittmittelbefristung sowie die Einführung familienpolitischer Komponenten. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat sich aus Sicht der Wissenschaftsorganisationen bewährt. Es ist zum unverzichtbaren Instrument geworden, um die hohe Qualität unseres wissenschaftlichen Personals zu sichern.

    Kurze Befristungszeiten sind häufig auf die stetig steigenden Drittmittelfinanzierungen bei – insbesondere in den Hochschulen – stetig sinkender Grundfinanzierung und die entsprechenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen zurückzuführen. Hier gilt es sowohl die Grundfinanzierung wieder zu verbessern, als auch das Haushalts- bzw. Zuwendungsrecht mit dem Dienstrecht zu harmonisieren.

    Die Wissenschaftsorganisationen sind sich der Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit den Befristungsregelungen und der damit verbundenen besonderen Personalfürsorge bewusst. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um den wissenschaftlichen Nachwuchs und um die besten Köpfe sehen sich die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Verantwortung, ihr Augenmerk auf die individuellen Karrierewege jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu richten und Personalentwicklung systematisch zu betreiben. Dies gilt für alle wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen, in besonderer Weise aber für die Phase nach der Promotion, in der sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine berufliche Zukunft innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft entscheiden.

    Die Allianz-Organisationen bekennen sich gemeinsam zu ihrer Verantwortung für die Nachwuchsförderung auch im Sinne besserer Planbarkeit und Transparenz wissenschaftlicher Karrierewege für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu diesem Zweck werben sie für bzw. setzen in ihren Mitgliedseinrichtungen auf die Weiterentwicklung eines wohlverstandenen, verantwortungsbewussten Personalmanagements. Zur Unterstützung planbarer und verlässlicher Karriereperspektiven der befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Wissenschaftsorganisationen zahlreiche, einrichtungsspezifische Maßnahmen ergriffen.

    Die Wissenschaftsorganisationen sprechen sich entschieden dafür aus, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverändert fortzuführen. Die einzelnen Organisationen haben bereits oder werden in Kürze Empfehlungen für die Anwendungspraxis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auflegen, die ihren jeweiligen wissenschaftlichen Aufträgen auf der einen Seite und ihrer sozialen Verantwortung auf der anderen Seite entsprechen.

    Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen
    Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen ist der Zusammenschluss der bedeutendsten deutschen Forschungsorganisationen. Zur Allianz gehören die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat.

    Pressekontakt für die Leibniz-Gemeinschaft
    Christoph Herbort-von Loeper
    Tel.: 030 / 20 60 49 – 48
    Mobil: 0174 / 310 81 74
    herbort@leibniz-gemeinschaft.de

    Die Leibniz-Gemeinschaft
    Die Leibniz-Gemeinschaft verbindet 87 selbständige Forschungseinrichtungen. Ihre Ausrichtung reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, und Sozialwissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. Leibniz-Institute bearbeiten gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevante Fragestellungen strategisch und themenorientiert. Dabei bedienen sie sich verschiedener Forschungstypen wie Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Forschung, wissenschaftlicher Infrastrukturen und forschungsbasierter Dienstleistungen. Die Leibniz-Gemeinschaft setzt Schwerpunkte im Wissenstransfer in Richtung Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Sie pflegt intensive Kooperationen mit den Hochschulen, u.a. über gemeinsame Wissenschaftscampi, und mit der Industrie und anderen Partnern im In- und Ausland. Ihre Einrichtungen unterliegen einem maßstabsetzenden transparenten und externalisierten Begutachtungsverfahren. Jedes Leibniz-Institut hat eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Daher fördern Bund und Länder die Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen etwa 16.800 Personen, davon sind ca. 7.800 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, einschließlich der 3.300 Nachwuchswissenschaftler. Der Gesamtetat der Institute liegt bei mehr als 1,4 Mrd. Euro, die Drittmittel betragen etwa 330 Mio. Euro pro Jahr.


    Weitere Informationen:

    http://www.leibniz-gemeinschaft.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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