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01.12.2011 13:10

Prüfverfahren gegen Althusmann eingestellt

Andreas Peter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Potsdam

    Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Potsdam hat das Verfahren wegen der Vorwürfe gegen Dr. Bernd Althusmann im Hinblick auf dessen Dissertation eingestellt. Die Arbeit weist eine Vielzahl formaler Mängel auf, die nicht der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen, doch sind diese Verstöße nicht ausreichend, um den Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu erfüllen.

    Als Konsequenz aus der anhaltenden bundesweiten Diskussion über die Qualität von Doktorarbeiten engagiert sich die Universität Potsdam im Netzwerk der Mittelgroßen Universitäten für eine Initiative, die auf hochschulübergreifende Standards zur Qualitätssicherung in der Promotionsphase abzielt.
    Anfang Juli 2011waren in der Öffentlichkeit Plagiatsvorwürfe gegen Dr. Bernd Althusmann, Kultusminister in Niedersachsen, erhoben worden. In seiner 2007 an der Universität Potsdam eingereichten Dissertation wären „an vielen Stellen inhaltliche wie wörtliche Übernahmen aus anderen wissenschaftlichen Werken nicht als solche gekennzeichnet“, hieß es in der Wochenzeitung „Die Zeit“. Unstimmigkeiten hätten sich auf 88 von 114 untersuchten Seiten gefunden.
    Nach einer Vorprüfung durch den zuständigen Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurde Ende Juli 2011 an der Universität Potsdam ein förmliches Untersuchungsverfahren durch die Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingeleitet, das nun nach gründlicher Prüfung beendet wurde. Die Kommission hatte im Interesse besonderer Expertise namhafte externe Sachverständige in den Prüfprozess einbezogen. Stimmberechtigte wie beratende Mitglieder kamen zu folgendem Schluss: Die Arbeit weist eine hohe Zahl von Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis auf. Dazu zählt die wörtliche Wiedergabe fremder Textfragmente ohne Kenntlichmachung im eigenen Text beispielsweise durch Anführungszeichen, sondern lediglich durch einen „Vgl.“-Verweis in der jeweiligen Fußnote.

    Insgesamt handelt es sich um Mängel von erheblichem Gewicht. Zu ihrer Vermeidung hätten die Gutachter die Dissertation genauer prüfen und weitere Maßnahmen ergreifen müssen, zumal diese Verstöße zumindest teilweise ohne weiteres erkennbar waren.
    Gleichwohl gelangten die Mitglieder der Kommission übereinstimmend zu der Auffassung, dass die aufgefundenen Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis nicht ausreichen, um den Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Sinne der – an den Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft orientierten – Satzung „Selbstkontrolle in der Wissenschaft – Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam“ zu erfüllen. Dieser Tatbestand verlangt eine Falschangabe, eine Verletzung geistigen Eigentums oder eine Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer. Als Beispiel für eine Verletzung geistigen Eigentums nennt die Satzung die unbefugte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke oder wesentlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze anderer unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat). Eine Anmaßung der Autorenschaft würde eine Täuschung über die tatsächliche Urheberschaft von in der Arbeit wiedergegebenen Werken oder dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern. Eine solche Täuschung ist der untersuchten Dissertation nicht vorzuwerfen.

    Die Vorsitzende des Promotionsausschusses und Dekanin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Theresa Wobbe, kündigte an, dass ihre Fakultät aus dem Bericht detaillierte Schlüsse zur Verbesserung der Betreuungsqualität bei zukünftigen Promotionsverfahren ziehen werde.
    Seit 2009 existieren an der Universität Potsdam vom Senat der Hochschule beschlossene Qualitätsstandards für die strukturierte Doktorandenausbildung. Aktuell haben sich einige Universitäten im Netzwerk der Mittelgroßen Universitäten auf Initiative der Universität Potsdam darauf verständigt, hochschulübergreifende Standards zur Qualitätssicherung in der Promotionsphase zu entwickeln.

    Anhang
    Zusammenfassung des Berichts der Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

    Hinweis an die Redaktionen
    Kontakt: Birgit Mangelsdorf, Universitätssprecherin, Telefon: 0331/977-1474,
    E-Mail: presse@uni-potsdam.de


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Zusammenfassung "Lettl-Gutachten"

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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