Wissenschaftsministerin Schulze: Die Landesregierung hält Wort – das Geld folgt den Studierenden
Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat in seiner heutigen Sitzung die Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz beschlossen. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte dazu: „Die Landesregierung hält Wort. Das Geld folgt den Studierenden, weil jede Studentin und jeder Student uns gleich viel wert ist.“ Nordrhein-Westfalen hat die dauerhafte Zahlung von jährlich mindestens 249 Millionen Euro Qualitätsverbesserungsmittel als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren im Gesetz festgeschrieben. Das Geld erhalten die Hochschulen zusätzlich zu der Grundfinanzierung der Hochschulen und Hochschulkliniken in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro. Nachdem Einvernehmen über die Ausgestaltung der Rechtsverordnung im Wissenschaftsausschuss besteht, bedarf es jetzt noch des Einvernehmens des Parlaments. Dessen Befassung soll noch im Juni erfolgen.
Das Extra-Geld wird nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt. „Damit ist eine verlässliche Finanzierung der Qualität der Lehre in Nordrhein-Westfalen garantiert“, so Schulze. Die Mittel müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden zukünftig die Studierenden mit. Das Gesetz sieht die Einrichtung sogenannter Qualitätsverbesserungskommissionen an den einzelnen Hochschulen vor, die mehrheitlich mit Studierenden besetzt sind und die Vorschläge für die Verwendung der Mittel machen sollen. Zugleich ist sicher gestellt, dass die Gelder nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal wie zum Beispiel Lehrkräfte und Tutoren vorhanden sind.
Die im Gesetz garantierte Mindestsumme von 249 Millionen Euro entspricht dem Aufkommen an Studiengebühren, das den Hochschulen im Jahr 2009 zur Verfügung stand. Mit Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 sollen die Hochschulen erstmalig für dieses Wintersemester anteilig 124,5 Millionen Euro Qualitätsverbesserungsmittel entsprechend der Rechtsverordnung erhalten.
Die Qualitätsverbesserungsmittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Hochschulen:
RWTH Aachen - 8.882.919 Euro
Universität Bielefeld - 4.915.688 Euro
Universität Bochum - 9.359.769 Euro
Universität Bonn - 6.995.792 Euro
Deutsche Sporthochschule Köln - 1.295.258 Euro
Technische Universität Dortmund - 6.925.174 Euro
Universität Duisburg-Essen - 9.900.946 Euro
Universität Düsseldorf - 4.850.313 Euro
Universität Köln - 11.145.862 Euro
Universität Münster - 9.551.349 Euro
Universität Paderborn - 4.497.220 Euro
Universität Siegen - 4.246.908 Euro
Universität Wuppertal - 3.957.442 Euro
Fachhochschule Aachen - 2.942.910 Euro
Fachhochschule Bielefeld - 2.488.783 Euro
Hochschule Bochum - 1.640.660 Euro
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg - 1.811.963 Euro
Hochschule für Gesundheit - 67.822 Euro
Fachhochschule Dortmund - 2.641.208 Euro
Fachhochschule Düsseldorf - 2.512.556 Euro
Fachhochschule Gelsenkirchen - 2.388.799 Euro
Hochschule Hamm-Lippstadt - 148.579 Euro
Fachhochschule Köln - 5.207.252 Euro
Fachhochschule Münster - 3.208.255 Euro
Hochschule Niederrhein - 3.371.517 Euro
Hochschule Ostwestfalen-Lippe - 1.716.872 Euro
Hochschule Rhein-Waal - 216.750 Euro
Fachhochschule Südwestfalen - 2.852.714 Euro
Hochschule Ruhr West - 111.871 Euro
Kunstakademie Düsseldorf - 152.424 Euro
Folkwang Universität der Künste - 460.420 Euro
Hochschule für Medien Köln - 485.241 Euro
Hochschule für Musik Detmold - 196.474 Euro
Hochschule für Musik und Tanz Köln - 111.172 Euro
Kunstakademie Münster - 87.050 Euro
Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf - 205.214 Euro
Evangelische Fachhochschule - 633.820 Euro
Katholische Fachhochschule - 1.108.573 Euro
Rheinische Fachhochschule - 603.755 Euro
Technische Fachhochschule Bochum - 602.706 Euro
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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