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17.02.2009 07:02

Die Sprachenpolitik im Einwanderungsland Schweiz

Presse- und Informationsdienst Presse- und Informationsdienst
Schweizerischer Nationalfonds SNF

    Immer mehr Menschen, die in der Schweiz leben und hier arbeiten, verstehen die lokale Sprache nicht oder nur schlecht. Der Staat sollte seine Politik deshalb auf die neue Sprachenvielfalt ausrichten, indem er das Erlernen der Landessprachen fördert, aber auch vermehrt Übersetzungshilfen anbietet. Zu diesem Schluss kommt eine juristische Studie des Nationalen Forschungsprogramms "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz" (NFP 56).

    Sprachkenntnisse bezeichnet man heute oft als Schlüssel für die Integration von Zugewanderten. Auch die Schweizer Gesetzgebung sieht in Sprachkenntnissen zunehmend das ausschlaggebende Kriterium für den Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern. So erlaubt das neue Ausländergesetz den Behörden, das Erteilen einer Aufenthaltsbewilligung an die Bedingung zu knüpfen, dass der Betreffende einen Sprachkurs besucht. Die Niederlassungsbewilligung soll zukünftig nur noch erteilt werden, wenn der Ausländer über gute Sprachkenntnisse verfügt.

    Problematisch dabei ist einerseits, dass das Aufzwingen von Sprachkursen mit den Grundrechten kollidieren kann, wie die Juristen Alberto Achermann und Jörg Künzli in ihrer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz" (NFP 56) erstellten Studie aufzeigen. Andererseits kann man Angehörige von EU-Staaten nicht zur Integration verpflichten, was zu Rechtsungleichheit unter den Immigranten führt. Daher wäre vermehrt auf positive Anreize zu setzen, dass etwa, wer eine Amtssprache beherrscht, die Niederlassungsbewilligung schneller erhält.

    Eine neue Sprachenpolitik
    Das Schweizer Rechtssystem kennt kein allgemeines Recht auf Übersetzung. Bund und Kantone sind nicht verpflichtet, mit der Bevölkerung in einer anderen als einer Amtssprache zu kommunizieren. Aus den Grund- und Menschenrechten lässt sich zwar kein allgemeines Recht auf Übersetzung ableiten, doch im Bildungs- und im Sozialhilfebereich sowie im Gesundheitswesen ist eine allgemein funktionierende Kommunikation unerlässlich.

    In gewissen Fällen besitzen Zugewanderte aus rechtsstaatlicher Sicht sehr wohl ein Recht auf Übersetzung - beispielsweise im Vorfeld medizinischer Eingriffe oder wenn der Staat zum Schutz des Lebens verpflichtet ist, die notwendigen Informationen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, etwa bei der Deklaration lebensgefährlicher Produkte. Eine vorausschauende Sprachenpolitik sollte nicht bloss auf Verpflichtungen im Rahmen des Ausländerrechts setzen. Deshalb ist eine weiter greifende Sprachförderungspolitik notwendig.

    Englisch als Teil-Amtssprache?
    Die Forschenden empfehlen den staatlichen Akteuren, im Sinne der vom neuen Ausländergesetz postulierten Chancengleichheit sprachliche Hindernisse abzubauen. Spitäler sollten professionelle Übersetzungshilfen beiziehen und Merkblätter in verschiedenen Sprachen anbieten. Vor schulischen Selektionsentscheiden könnten fremdsprachige Kinder privilegiert unterrichtet werden. Der Staat sollte die lokale Amtssprache bei der familienexternen Kinderbetreuung, auf Kindergartenstufe oder für Unterstützung auf Gymnasialstufe verstärkt vermitteln.

    Zu prüfen ist laut den Autoren, die englische Sprache zur Teil-Amtssprache aufzuwerten, d.h. der Staat würde mit der Bevölkerung punktuell vermehrt auf Englisch kommunizieren. Dies käme den von der Wirtschaft begehrten hochqualifizierten Arbeitskräften entgegen, die mit ihrer Familie nur eine begrenzte Zeit hier leben und kaum zum Erlernen einer Landessprache zu verpflichten sind. Die Einführung der Teil-Amtssprache würde zudem die Rechtswirklichkeit nachvollziehen, da bereits mehrere Bereiche der Arbeitswelt, besonders bei international ausgerichteten Unternehmen, vom Englischen durchdrungen sind.

    Kontakt:
    Dr. Alberto Achermann
    Advokatur und Consulting
    Lorrainestrasse 10
    CH-3013 Bern
    Tel. +41 (0) 31 332 52 19
    Mobile + 41 (0)79 310 86 34
    E-Mail: alberto.achermann@bluewin.ch

    Der Schlussbericht "Zum Umgang mit den neuen Sprachminderheiten" kann heruntergeladen werden unter:
    http://www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen.

    Nationales Forschungsprogramm "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz" (NFP 56)
    Die traditionelle Viersprachigkeit der Schweiz ist längst zur Vielsprachigkeit geworden. Dies wirft für Schule und Gesellschaft Probleme auf. Andererseits aber eröffnet das sprachliche Kapital der Schweiz grosse Chancen, da die internationalen Verflechtungen Sprachenkenntnisse nötiger denn je machen. Die Vielfalt der Sprachen stellt heute neue Fragen an Schule, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und auch an jedes einzelne Individuum. Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene NFP 56 erforscht und entwickelt seit 2006 die Grundlagen zur Erhaltung, Förderung und Nutzung der Sprachenvielfalt in der Schweiz.
    http://www.nfp56.ch


    Weitere Informationen:

    http://Der Text dieser Medienmitteilung steht auf der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: http://www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Sprache / Literatur
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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