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23.05.2006 11:00

Einfaches Verfahren - günstiger Zins - Rückzahlung erst nach erfolgreichem Berufseintritt

Andrré Zimmermann Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK ab 1. Juni erhältlich

    Das nordrhein-westfälische Innovationsministerium und die NRW.BANK haben heute (Dienstag) in Düsseldorf das Studienbeitragsdarlehen vorgestellt, das es Studierenden ermöglicht, ihre Studienbeiträge nachgelagert, also erst nach erfolgreichem Berufseintritt, zu zahlen. "Mit diesem Darlehensangebot stellen wir wie angekündigt sicher, dass jeder, der die Qualifikation zur Aufnahme eines Studiums besitzt, dies unabhängig von seinem Einkommen oder dem seiner Eltern tun kann", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart. In Nordrhein-Westfalen dürfen nach dem am 1. April in Kraft getretenen Studienbeitragsgesetz die 33 staatlichen Hochschulen ab dem Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge für Erstsemester erheben, ab dem Sommersemester 2007 für alle der derzeit rund 435.000 Studierenden.

    Für diejenigen Studienanfänger, die ab dem kommenden Wintersemester an ihrer Hochschule Studienbeiträge entrichten müssen, besteht ab dem 1. Juni 2006 die Möglichkeit, im Rahmen der Einschreibung einen Darlehensvertrag mit der NRW.BANK zu schließen. "Wir haben das Verfahren so einfach und übersichtlich wie möglich gestaltet", sagte Dr. Ulrich Schröder, Vorstandvorsitzender der NRW.BANK. Jeder Studierende kann bei der Einschreibung oder Rückmeldung entscheiden, ob er seinen Studienbeitrag direkt entrichtet oder von der NRW.BANK vorfinanzieren lässt. Entscheidet er sich für ein Darlehen, schließt er einen Vertrag mit der NRW.BANK, die während des Studiums die fälligen Studienbeiträge direkt an die jeweilige Hochschule überweist.

    "Wir haben in NRW dafür gesorgt, dass die Studienbeiträge sozialverträglich gestaltet sind. Die Studierenden haben ein Anrecht auf das zinsgünstige Darlehen - ohne jede Vorlage von Sicherheiten. Für BAföG-Empfänger ist die maximale Rückzahlungsverpflichtung aus BAföG- plus Studienbeitragsdarlehen so begrenzt, dass nach derzeitigem Stand etwa zwei Drittel der BAföG-Empfänger faktisch keine Studienbeiträge entrichten müssen", erläuterte Pinkwart. Mit der maximalen Kappungsgrenze von 10.000 Euro aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen plus alle bis Rückzahlungsbeginn angefallenen Zinsen hat Nordrhein-Westfalen die sozialverträglichste Regelung aller Bundesländer. Die Mehrzahl der BAföG-Empfänger ist damit faktisch von Studienbeiträgen freigestellt.

    Das bedeutet: Wer 10.000 Euro BAföG zurückzahlen muss, entrichtet faktisch keine Studienbeiträge. Wer z.B. 9.000 Euro BAföG zurückzahlen muss, für den fallen maximal 1000 Euro Studienbeiträge für das gesamte Studium an. Von der Rückzahlung freigestellt bleibt man, so lange man nach dem Studium unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen bleibt (Abhängig vom Familienstand, z.B. Ledige 960 Euro Netto-Monatseinkommen).

    Die Darlehen, die - insbesondere aufgrund der gesetzlich eingeräumten sozialen Komponenten - nicht zurückgezahlt werden, erstattet der Ausfallfonds, in den 23 Prozent aller Studienbeiträge fließen. "Die Studienbeiträge kommen also in NRW komplett den Studierenden zugute - der Löwenanteil über die Verbesserung der Studienbedingungen an den Hochschulen, ein kleiner Teil über die solidarisch organisierte Sozialverträglichkeit", sagte Pinkwart.

    Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums. Die Tilgungsraten betragen nach Wahl des Darlehensnehmers 50, 100 oder 150 Euro pro Monat. Sondertilgungen in der Mindesthöhe von 500 Euro sind ab Studienende zweimal jährlich möglich. Der Nominalzins des Darlehens wird bis Mitte 2008 maximal 5,9 Prozent betragen. "Damit brauchen wir bundesweit keinen Vergleich zu scheuen", sagte NRW.BANK-Vorstandsvorsitzender Schröder.

    Für den Vertragsabschluss wie auch für Sondertilgungen fallen keine Gebühren an. Zudem werden Zinsen lediglich auf den Darlehensbetrag berechnet, die gestundeten Zinsen werden nicht verzinst. Der Effektivzins ist dadurch in jedem Fall niedriger als der Nominalzins - die Höhe des Effektivzinses ist abhängig vom individuellen Darlehensverlauf. Die NRW.BANK deckt mit den Zinsen ausschließlich ihre Refinanzierungs- und Verwaltungskosten.

    Die NRW.BANK informiert und berät ab sofort sowohl Studierende als auch Hochschulen umfassend über ihr Angebot. Im Internet startet heute das Bildungsportal www.bildungsfinanzierung-nrw.de, auch zu erreichen über die Adresse www.nrwbank.de. Bereits seit dem 15. Mai ist für telefonische Beratung die Hotline 01805 10 38 30 (0,12 €/Min.) montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr freigeschaltet.

    Die Modalitäten des Darlehens auf einen Blick entnehmen Sie bitte der beiliegenden Übersicht.

    Modalitäten des Studienbeitragsdarlehens der NRW.BANK

    Start des Studienbeitragsdarlehens der NRW.BANK

    - 1. Juni 2006
    - In Abhängigkeit von der Erhebung von Studienbeiträgen an der jeweiligen Hochschule
    - ab Wintersemester 2006/2007 für Erstsemester
    - ab Sommersemester 2007 für bereits Studierende

    Beantragung des Darlehens

    - Beantragung im Rahmen von Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule
    - Antragsformulare gibt es ab 1. Juni im Internet unter www.nrwbank.de bzw. www.bildungsfinanzierung-nrw.de

    Darlehensberechtigte

    - Die Darlehensberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des § 12 StBAG. Eine dieser Voraussetzungen ist § 8 Abs. 1 und 2 des BAföG ("Staatsangehörigkeit"). Im Wesentlichen erhalten das Darlehen danach deutsche sowie bestimmte ausländische Studierende, wenn z. B. ein Elternteil bzw. der Ehegatte Deutscher oder der Studierende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Studierende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz einbezogen. Andere Ausländern sind nach § 8 BAföG darlehensberechtigt, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.

    Darlehensbetrag

    - In Abhängigkeit von der Studienbeitragshöhe an der jeweiligen Hochschule maximal € 500 je Semester

    Konditionierung

    - Die variable Verzinsung orientiert sich am 6-Monats-Euribor - halbjährliche Anpassung der Verzinsung
    - Garantierter nominaler Zinssatz von maximal 5,9% bis 14. Juni 2008
    - Beispiel:
    Für einen Studierenden, der das Studienbeitragsdarlehen ab dem Wintersemester 2006/2007 10 Semester lang bezieht, würde sich nach dem Studium bei einer Rückzahlungsrate von 100 € monatlich ein anfänglicher effektiver Jahreszinssatz von 5, 52 % ergeben.

    - Der Effektivzins des Studienbeitragsdarlehens der NRW.BANK liegt unter dem Nominalzinssatz, weil neben der Verzinsung keine Gebühren - weder für den Vertragsabschluss, noch für die Stundung der Zinsen oder gewünschte Sondertilgungen - anfallen. Zudem werden die gestundeten Zinsen nicht verzinst. Zinsen werden lediglich auf das Nominalkapital berechnet.

    Auszahlung

    - Die Dauer des Anspruchs beläuft sich in der Regel auf die Regelstudienzeit plus vier Semester bzw. beim konsekutiven Masterstudiengang plus zwei Semester zuzüglich ggf. zwei Semester (bei Studienfachwechsel in den ersten beiden Semestern)
    - Auszahlung in einer Summe je Semester direkt an die jeweilige Hochschule

    Rückzahlung

    - Beginn der Rückzahlung von Darlehen und Zinsen i.d.R. zwei Jahre nach Beendigung des Studiums (also nach Ende der "Karenzzeit"), ansonsten max. 11 Jahre nach Aufnahme des Studiums
    - Besondere Regelung für BAföG-Empfänger:
    Hat ein Darlehensnehmer auch BAföG erhalten, wird die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns
    - auf max. € 10.000 begrenzt (sog. "Kappungsgrenze") bzw.
    - begrenzt auf die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von € 1.000.
    - Möglichkeit einer Stundung, sofern das Einkommen über den gem. Rechtsverordnung zum StBAG festgelegten Einkommensgrenzen liegt bzw. keine sonstigen, aus StBAG / Rechtsverordnung hervorgehenden Tatbestände vorliegen
    - Ermöglichung von Sondertilgungen direkt nach Studienende (mindestens € 500)
    - Keine Sondertilgungsgebühren bei vorzeitiger Rückzahlung

    Beratung

    - Beratung der Studierenden und der Hochschulen über das Studienbeitragsdarlehen:
    - Internet: Start des Bildungsportals der NRW.BANK:
    "www.nrwbank.de" bzw. www.bildungsfinanzierung-nrw.de ab dem 23. Mai 2006
    - Call Center: 01805 10 38 30 (0,12 €/Min.) seit dem 15. Mai 2006


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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