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PressemitteilungRücknahme der Aberkennung von Doktorgraden
Dr. Manuela Rutsatz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Universität Leipzig 24.04.2007 16:02
In einem Festakt im Bundesverwaltungsgericht nimmt die
Juristenfakultät der Universität Leipzig die Aberkennung von Doktorgraden zwischen 1933 und 1945 zurück. Für die Zeit von 1933 bis 1945 sind über 70 Fälle belegt,
in denen die Juristenfakultät der Universität Leipzig Doktorgrade entzogen hat, die sie verliehen hatte. Diese Maßnahmen waren Bestandteil der eklatanten Verstöße gegen Menschenrechte während der nationalsozialistischen Diktatur. Scheinlegales Unrecht führte zur Entrechtung der Betroffenen. Anknüpfend an einen Beschluss des Akademischen Senats der Universität Leipzig vom Juni 2001 hat die Juristenfakultät im Januar 2007 festgestellt, dass "in vielen der erwähnten Fälle in schwerstwiegender Weise gegen die Menschenwürde sowie die Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßen wurde". Parallel dazu sind die Umstände der Aberkennungen und die Biographien der Betroffenen in einem Projekt analysiert worden, das Priv.-Doz. Dr. Thomas Henne als Vertreter des Lehrstuhls für Römisches Recht geleitet hat. In einem Festakt, der am 30. April ab 17:30 Uhr im Rahmen der Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfindet, wird die Juristenfakultät die öffentliche Mißbilligung der Aberkennungen der Doktorgrade erklären. Dazu wird der Dekan der Juristenfakultät, Prof. Dr. Burkhard Boemke, den erwähnten Beschluss präsentieren. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in einer Broschüre vorgestellt, die im Leipziger Universitätsverlag zu dieser Veranstaltung erscheint. Beim Festakt werden außerdem - in Anwesenheit von etlichen Nachkommen der Betroffenen - deren Dissertationen ausgestellt. Die Juristenfakultät der Universität Leipzig rückt damit in den Kreis anderer Universitäten ein; erstmals werden jedoch die Aberkennungen von Doktorgraden auf der Ebene einer Fakultät umfassend untersucht. Das damals durch die Juristenfakultät begangene Unrecht kann zwar nicht ungeschehen gemacht werden; für die Betroffenen kommt die Aufarbeitung zu spät. Eingedenk ihrer historischen Verantwortung ehrt die Juristenfakultät aber die namentlich bekannten Opfer dieser nationalsozialistischen Verfolgung, unter ihnen: - Dr. Julius Lips, später Rektor der Universität Leipzig, Wirtschafts- und Rechtsethnologe - Dr. Max Friedlaender, "Vater" des Anwaltsrechts - Dr. Kurt Häntzschel, führender Presserechtler der Weimarer Republik - Dr. Curt Graf, Anwalt und Sozialdemokrat in Leipzig - Dr. Eva Lappe, letzte Doktorandin nach 1933 und Frauenrechtlerin - Dr. Hermann Reinmuth - Widerstand aus christlicher Motivation Die Universität möchte den Leidensweg der Betroffenen in das Gedächtnis der universitären sowie der außeruniversitären Öffentlichkeit zurück bringen. Die Vertreibung aus der NS-"Volksgemeinschaft" bedeutete Entrechtung und dann Emigration oder Ermordung. Die Vertreibung aus der universitären Gemeinschaft bedeutete Entrechtung durch Entwürdigung. Die Erinnerung an die Betroffenen gibt ihnen posthum einen Teil der akademischen Würde zurück. Für Rückfragen stehen das Dekanat der Juristenfakultät (Telefon 0341 97-35100, Fax 0341 97-35299) oder Priv.-Doz. Dr. Henne (E- Mail: rechtsgeschichte@gmx.de) gerne zur Verfügung. Zeit: 30.04.2007, 17:30 Uhr Ort: Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig ------------------------------------------------------------ Weitere Informationen: Dekan der Juristenfakultät Prof. Dr. Burkhard Boemke Telefon: 0341 97-35321 E-Mail: boemke@uni-leipzig.de URL dieser Pressemitteilung: http://www.idw-online.de/pages/de/news205935
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen Deutsch
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