Zuckerrohrplantage im Osten Brasiliens. Durch die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien kann zwar sichergestellt werden, dass auf der gerade bewirtschafteten Fläche kein ökologisch wertvoller Bestand zerstört wird. Forscher fürchten aber aber, dass die Biomasseproduktion den Anbau von Lebensmitteln verdrängt, der wiederum dann in sensible Räume ausweicht. Dagegen bietet das rechtliche Instrumentarium der Richtlinie keine Handhabe, so eine neue Untersuchung, die auf dem 14. Leipziger Umweltrechtlichen Symposion am 23. und 24. April 2009 vorgestellt wird.
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