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VeranstaltungWeiterbildungskurs "Gentechnikrecht: Gefährdungspotentiale, Sicherheitsmaßnahmen und Rechtsvorschriften"
Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes und seiner Sicherheitsverordnung sind für alle in der Gentechnik tätigen Berufsgruppen verbindliche, einheitliche Vorschriften entstanden. Zu den Verpflichtungen zählt gemäß Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) u. a. der Besuch einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung. Ziel des entsprechenden DECHEMA-Kurses ist es, den Teilnehmern in Vorlesungen und Diskussionen das für die Errichtung und den Betrieb gentechnischer Anlagen und für Freisetzungen sowie für die eigenständige Einstufung gentechnischer Arbeiten erforderliche Grundwissen zu vermitteln.
Hinweise zur Teilnahme:
Weitere Informationen:
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