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06/14/2011 17:00

Raumordnerische Verfahren für Energietrassen gefordert

Michaela Gräfin von Bullion Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL)

    Akademie will Akzeptanz, Umweltschutz und Beschleunigung besser verbinden.

    In der Diskussion über den Umstieg auf erneuerbare Energien hat sich die Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL), Hannover, in einem offenen Brief an das Bundeskanzleramt sowie an die zuständigen Ministerien des Bundes und der Ländern zu Wort gemeldet. Darin nimmt die von Bund und Ländern getragene ARL Stellung zu raumordnerisch bedeutsamen Fragen des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes (NABEG), das in jüngster Zeit von der Bundesregierung vehement vorangetrieben wird. Ziel des NABEG ist es, den Ausbau des Stromübertragungsnetzes zu beschleunigen und die Bürger an allen Planungsstufen zu beteiligen

    In Ihrem offenen Brief empfiehlt die ARL „die Einführung eines bundesweiten und die ausschließliche deutsche Wirtschaftszone erfassenden Raumordnungsverfahrens (ROV) des Bundes in das Raumordnungsgesetz“, das die Trassen der überregionalen Leitungen verbindlich festlegt. Herr des Verfahrens muss nach Auffassung der ARL die oberste Raumordnungsbehörde des Bundes sein, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das Ministerium ist im ROV zur Neutralität verpflichtet und kann sich für die Vorbereitung des Verfahrens der Dienste der Bundesnetzagentur bedienen.

    Mit dieser Stellungnahme bekräftig die Akademie ihre Auffassung, dass die verbindliche Bedarfsfeststellung und raumverträgliche Festlegung von Trassenkorridoren für Energieleitungen quer durch die Republik über Ländergrenzen hinweg Bundesaufgabe ist. Allerdings weichen die Akademie-Empfehlung von den Absichten der Bundesregierung ab, die mit dem „Bundesfachplan“ ein neues Instrument zur überregionalen Raumordnung in der Kompetenz einer reinen Fachbehörde schaffen will.

    Wo aber liegen die Vorteile eines Raumordnungsverfahrens (ROV) gegenüber der Fachplanung? ROV sind gemeinhin flexibler, transparenter und bieten den Bürgern mehr Möglichkeiten der Beteiligung. Der Blick der Raumplanung richtet sich gleichberechtigt auf unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, und verengt den Fokus nicht auf einzelne Fachinteressen. So kann man z. B. Umweltbelange besser berücksichtigen, Deshalb gelangt man über Raumordnungsverfahren leichter zur Akzeptanz der Planung bei den Bürgern und damit schnell zu einem tragfähigen Ergebnis. „Zudem engen Raumordnungsverfahren die Zuständigkeiten der Bundesländer weniger ein“, so ARL-Präsident Bernhard Heinrichs.

    Im Anhang finden Sie den Offenen Brief der ARL mit der Stellungnahme zum geplanten Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sowie die zugehörige Begründung.


    more information:

    http://www.arl-net.de/system/files/stellungnahme.pdf
    http://www.arl-net.de/system/files/begruendung-14.06.2011.pdf
    http://www.arl-net.de/content/presse


    Criteria of this press release:
    Journalists
    Energy, Environment / ecology, Politics, Social studies, Traffic / transport
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


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