Der aktuelle HSFK-Standpunkt analysiert Deutschlands langen Weg zur Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption
Die UN-Konvention gegen Korruption wurde bereits im Jahre 2003 unterzeichnet und innerhalb von zwei Jahren von genügend Staaten ratifiziert, um in Kraft zu treten. Doch in Deutschland dauerte es mehr als zehn Jahre bis zur Ratifikation des völkerrechtlich bindenden Vertrags. Grund für die Verzögerung war, dass eine Änderung des Abgeordnetenbestechungsgesetzes notwendig war - und das erwies sich als stark debattierte Thematik unter den Parlamentariern. Im Blick auf die Frage, wie in der Grauzone zwischen Interessenvertretung, Lobbying und Korruption die Grenzlinien zu ziehen sind, entstand bei Abgeordneten die Angst, ihre Arbeit könne kriminalisiert werden. Der notwendige Beschluss zur Gesetzesänderung konnte schließlich erst im Jahre 2014 durchgesetzt werden.
Im HSFK-Standpunkt 7/2014 "Nur ein Feigenblatt? Deutschlands langer Weg zur Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption" geht Max Lesch der Frage nach, ob es sich um eine wirksame gesetzliche Neuregelung oder doch nur um Kosmetik handelt. Er zeichnet dabei die Entstehung globaler Normen gegen Korruption nach und beleuchtet insbesondere die Bundestagsdebatten zum Thema, um die Gründe für die lange Verzögerung aufzuzeigen.
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Die Reihe „HSFK-Standpunkte“ erscheint seit 1993 ca. sechsmal im Jahr mit pointierten Positionen zu aktuellen Debatten für ein an friedens- und sicherheitspolitischen Themen interessiertes Publikum.
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HSFK-Standpunkt Nr. 7/2014
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