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27.01.2015 09:55

Vorteile von EU/EWR-Grundfreiheiten für Liechtenstein?

Dipl.-Kult Simone Brandenberg Stabsstelle Kommunikation
Universität Liechtenstein

    Am 24. Februar 2015 veranstaltet die Universität Liechtenstein den 31. Rechtsprechtag über die neue Rechtsprechung des EuGH zur Kapitalverkehrsfreiheit. Für Liechtenstein ein wichtiges Thema – kann doch die EuGH-Rechtsprechung unmittelbar auf Liechtensteinische Sachverhalte angewendet werden.

    Als EWR-Mitgliedstaat profitiert Liechtenstein enorm von den Grundfreiheiten des EU/EWR-Rechts. Dies spiegelt sich insbesondere in der Rechtsprechung des EuGH wider, die bei der Beurteilung liechtensteinischer Sachverhalte zu beachten ist und damit unmittelbare Geltung erlangt. Aufgrund dieses aktuellen Themas widmet der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht seinen 31. Rechtsprechtag dem Thema Kapitalverkehrsfreiheit und anderen Grundfreiheiten. Der Referent des Abends, Dr. Luigi Malferrari vom juristischen Dienst der Europäischen Kommission, beleuchtet auch die Auswirkungen auf den EWR.

    Brisante juristische Fragen
    Der europäische Binnenmarkt ist rechtlich noch nicht vervollständigt. Von Europa wird gefordert, das Wirtschaftswachstum zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Insbesondere zu Zeiten der Unsicherheit und Wirtschaftskrise wird das Bedürfnis immer stärker, dass der Staat allgemeine Interessen effektiver schützen soll. Gleichzeitig spielt der Grundrechtsschutz eine zunehmend grosse Rolle in der Judikatur des EuGH – auch bei der Auslegung der Vorschriften über die Grundfreiheiten. Brisante und zum Teil neue juristische Fragen stellen sich vor allem im Dienstleistungssektor etwa in den Bereichen der sog. digital economy und der Finanzdienstleistungen.

    Handfestes Praxiswissen
    Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung sowie am Finanzplatz und dient der systematischen Darstellung und kritischen Analyse der wichtigsten EuGH-Entscheidungen zu den Grundfreiheiten. Dr. Luigi Malferrari, LL.M. (Harvard) zeigt auf, welche Tendenzen sich skizzieren lassen und welche Fragen sich in der Praxis künftig stellen werden.

    Raum für individuelle Fragen
    Der Vortrag wird durch eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Prof. Schurr mit dem Referenten des Tages und Dr. Andrea Entner-Koch, LL.M. (Brügge), Leiterin der EWR Stabsstelle in Vaduz abgerundet. Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich mit eigenen Fragen an der Diskussion zu beteiligen.

    31. Rechtsprechtag
    Dienstag, 24. Februar 2015, 18.00-20.00 Uhr
    Vaduz, Auditorium der Universität Liechtenstein
    Anmeldung bis 13. Februar 2015 und Informationen unter www.uni.li/rechtsprechtag


    Weitere Informationen:

    http://www.uni.li/rechtsprechtag


    Bilder

    Handfestes Praxiswissen zu brisanten juristischen Fragen am 31. Rechtsprechtag der Universität Liechtenstein.
    Handfestes Praxiswissen zu brisanten juristischen Fragen am 31. Rechtsprechtag der Universität Liech ...
    Universität Liechtenstein
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    Anhang
    attachment icon Programm 31. Rechtsprechtag

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    Wirtschaft
    überregional
    wissenschaftliche Weiterbildung
    Deutsch


     

    Handfestes Praxiswissen zu brisanten juristischen Fragen am 31. Rechtsprechtag der Universität Liechtenstein.


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