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21.07.2014 16:03

Steiniger Weg für Frauen in der Rechtswissenschaft

Susanne Bossemeyer Dez. 7.2 – Hochschulstrategie und Kommunikation
FernUniversität in Hagen

    Eine konservative Fachkultur, eine lange Ausbildung und wenige akademische Karriere-Optionen behindern Frauen in der Rechtswissenschaft. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsteam der FernUniversität in Hagen.

    Sie trägt das Richtschwert in der einen, eine Waage in der anderen Hand. Ihre Augen sind verbunden: Justitia wägt ab und fällt ihr Urteil gerecht, ohne Ansehen der Person, ganz gleich ob Mann oder Frau – und in der Tradition der römischen Mythologie ist Justitia weiblich. In der Rechtswissenschaft arbeiten in höheren Positionen aber vor allem Männer.

    Zwar sind seit etwas mehr als 15 Jahren die Hälfte der Jura-Studierenden Frauen, der Anteil der Jura-Professorinnen in der Rechtswissenschaft liegt trotzdem gerade einmal bei 11,2 Prozent (Stand: 2012). Die Chance für Absolventinnen auf eine Professur liegt bei eins zu vier im Verhältnis zu männlichen Absolventen (Stand: 2012). Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.

    Bisher einzige Untersuchung

    Was ist der Grund für das Geschlechter-Ungleichgewicht? Das fragten sich Prof. Dr. Andreas Haratsch, Ulrike Schultz und ihr sechsköpfiges Forschungsteam am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht der FernUniversität in Hagen.

    In dem bundesweit einzigartigen Forschungsprojekt „JurPro – JuraProfessorinnen“ untersuchten die Forscherinnen, wodurch Frauen der Karriereweg in der deutschen Rechtswissenschaft erschwert wird. Gefördert wurde das Projekt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).

    Umfassende statistische Auswertung

    Für ihre Untersuchung arbeiteten Ulrike Schultz und ihr Team mit quantitativen und qualitativen Methoden. Im quantitativen Teil werteten sie Personalstatistiken deutscher Universitäten aus. Sie stellten fest, dass sich der Frauenanteil von Qualifikationsstufe zu Qualifikationsstufe verringerte. Bei den Promotionen lag der Frauenanteil 2012 bei 38 Prozent, bei den Habilitationen im Schnitt der Jahre bei 17 Prozent. Das heißt: Bleibt die Habilitation als Zugangskriterium bestehen, wird der Frauenanteil bei den Professuren auf absehbare Zeit kaum gesteigert werden können.

    Im qualitativen Teil sichtete das Team die Lebensläufe der rund 125 Professorinnen an juristischen Fakultäten. Außerdem führten sie fast 70 Interviews mit Professorinnen und Professoren, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern und sogenannten „Pionierinnen“. Letzteres meint die ersten Frauen, die eine Jura-Professur in Deutschland erreichten. Die erste in Westdeutschland war Anne-Eva Brauneck, die 1965 auf einen Lehrstuhl für Kriminologie in Gießen berufen wurde.

    Ziel: „Wir wollten Karrierechancen und Karrierehindernisse von Frauen in der Rechtswissenschaft anhand konkreter Beispiele nachvollziehen“, sagt Projektkoordinatorin Ulrike Schultz. „Und wir wollten Vorschläge zur Stärkung des Wissenschaftlerinnen-Potenzials erarbeiten.“

    Ergebnis: „Die Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen sind natürlich sehr vielfältig. Sie lassen sich aber grob in drei Bereiche einteilen: die rechtswissenschaftliche Fachkultur, die Dauer des Qualifikationsweges und mangelnde akademische Karriere-Optionen.“

    Konservatives Frauenbild

    „Autoritär und konservativ“ sei die rechtswissenschaftliche Fachkultur, stellten Schultz und ihr Team fest. Das habe vor allem historische Gründe. Vereinfacht gesagt: Juristen-Bildung ist Eliten-Bildung – für verantwortungsvolle Positionen – und damit Männersache. Frauen seien zu emotional, daher nicht objektiv. „Das war lange Zeit das Selbstverständnis der rechtswissenschaftlichen Fachkultur“, erklärt Schultz. Ein konservatives Frauenbild, das sich auch in Fallbeispielen juristischer Lehrbücher noch bis zur Mitte der 1990er-Jahre wiederfindet. Dort sind Frauen als heiratswütig charakterisiert, treten lediglich als Ehefrauen mit Kindern auf und arbeiten als Sekretärinnen – wenn sie nicht das Haus putzen. „Dieses Frauenbild wirkt noch in der heutigen Juristen-Ausbildung nach“, sagt Schultz.

    Ein weiteres Hindernis: „Mit zwei Staatsexamina ist die juristische Ausbildung lang. Berufungen auf Professuren erfolgen durchschnittlich mit 39 Jahren.“ Die Zeit zwischen 30 und 40 Jahren sei aber die „Rush-Hour des Lebens“, sagt Schultz, die Zeit, in der viele Menschen Familien gründen und ihre Lebensverhältnisse sichern. Auf dem steinigen Weg der Wissenschaft sei beides aber kaum zu vereinbaren: Wissenschaftskarriere und Sorgearbeit für die Familie. Das spreche für viele Frauen generell gegen eine Wissenschaftskarriere, fanden Schultz und ihr Team heraus.

    Alternative Karrierewege

    Doch was tun? Ulrike Schultz und ihr Forscherinnen-Team stellten einen umfassenden Maßnahmen-Katalog zusammen. Darin finden sich Punkte wie „Entschleunigungsmaßnahmen“, also Pausenzeiten, auch über die üblichen Forschungsfrei-Semester hinaus. „Mutterschutz und Elternzeit sollen als reguläre Auszeiten bei Professorinnen angesehen und auch für Professoren zur Normalität werden“, fordert Schultz. Auch ein Karriere-Einstieg in höherem Lebensalter sollte als Modell akzeptiert werden.

    Denkbar seien auch alternative Wege zur Professur. Zum Beispiel durch die Ablösung der Habilitation durch das sogenannte „Tenure-Track-Verfahren“. Das heißt: Kein Durchhangeln mehr von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Stattdessen: „Mehr Junior-Professuren für Promovierte, die nach einer Bewährungszeit automatisch in reguläre Professuren übergehen.“

    Auch seien generell alternative wissenschaftliche Karrieren denkbar. Zum Beispiel die Einführung der Positionen des „Lecturers“ und „Senior Lecturers“. Nach anglo-amerikanischem Vorbild sind das unbefristet beschäftigte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die allerdings keine Professorinnen beziehungsweise Professoren sind.

    Ergebnisse online – Projektband Anfang 2015

    Mehrere Einzel-Ergebnisse der Studie wurden bereits in Aufsätzen veröffentlicht. Die vollständige Projekt-Publikation erscheint Anfang 2015.

    Auf der Projekt-Homepage von „JurPro“ sind neben einer kurzen Projekt-Präsentation auch mehrere Publikationen online. Außerdem sind Video-Interviews mit Jura-Professorinnen verfügbar.

    Ansprechpartnerin:
    Ulrike Schultz
    Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht (Prof. Dr. Andreas Haratsch), FernUniversität in Hagen
    Telefon: 02331 870–4219
    E-Mail: ulrike.schultz@fernuni-hagen.de

    Projekt-Publikationen (Auswahl):

    Schultz, Ulrike: Bisher wenig Wechsel im Genderregime an deutschen juristischen Fakultäten. Kommentar zum Artikel von Margaret Thornton: The Changing Gender Regime in the Neoliberal Legal Academy. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie 33(2012/13), Heft 2, April 2014, S. 253-264

    Böning, Anja: Nicht für das Examen lernen wir? Über die Sozialisations- und Disziplinierungseffekte juristischer Prüfungen, in: Brockmann, Judith/Pilniok, Arne (Hrsg.), Prüfen in der Rechtswissenschaft: Probleme, Praxis und Perspektiven, Baden-Baden 2013, S. 159-176.

    Rudek, Anja: Institution und Initiation: Soziologische Schlaglichter auf die Juristische Staatsprüfung , in: Kramer, Urs / Kuhn, Thomas / Putzke, Holm (Hrsg.), Fehler im Jurastudium – Ausbildung und Prüfung, Tagung vom 13.-14. September 2011 an der Universität Passau, Stuttgart et al. 2012, S. 111-122.


    Weitere Informationen:

    http://www.fernuni-hagen.de/jurpro/publikationen.shtml - Einzelergebnisse von "JurPro"


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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