idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo


Teilen: 
03.08.2012 10:19

Trendgetränk Bubble Tea: Gesundheitsrisiko für Kleinkinder

Dr. Suzan Fiack Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    Stärkekugeln können in die Atemwege gelangen und die Atmung blockieren

    Bubble Tea hat sich zu einem Trendgetränk entwickelt, das vor allem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt ist. Das bunte Getränk besteht aus gesüßtem grünen oder schwarzen Tee und wird mit Milch und Fruchtsirup versetzt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen (Bubbles) aus Stärke zugesetzt, die mit einer süßen Flüssigkeit gefüllt sind. Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm getrunken, durch den auch die Bubbles in den Mund gesaugt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Bubbles in die Atemwege eindringen können. „Insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren besteht die Gefahr, dass sie versehentlich Fremdkörper in die Lunge verschlucken“, erklärt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Und genau das kann passieren, wenn Bubbles mit einem Strohhalm eingesaugt werden.“ Nach Einschätzung des BfR sind solche Fälle vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher empfiehlt das BfR, dass beim Verkauf von Bubble Tea deutlich sichtbar auf dieses Gesundheitsrisiko hingewiesen wird.

    Beim Verzehr von Bubble Tea können die Stärkekügelchen versehentlich in die Lunge eindringen. Die Bubbles, die mit einem breiten Strohhalm angesaugt werden, sind etwa 10 bis 15 mm groß, haben eine elastisch-weiche Konsistenz und sind mit einer Flüssigkeit gefüllt.

    Werden Fremdkörper in die Lunge verschluckt, spricht man von „Aspiration“. Verschiedene Faktoren begünstigen solche Aspirationsunfälle. Dazu gehört das Saugen mit einem Strohhalm, weil dabei durch den Unterdruck, der im Rachenraum entsteht, auch der Kehlkopfdeckel angehoben werden kann. Dadurch wird die beim Schlucken normalerweise verschlossene Luftröhre geöffnet und Flüssigkeiten oder Feststoffe können leicht in die Lunge gelangen. Zudem ist bekannt, dass Fremdkörper, die so groß sind wie Erdnüsse, gerade von Kindern bis zum Alter von vier Jahren besonders leicht in die Lunge verschluckt werden. Die in Bubble Tea verwendeten Kügelchen haben eine ähnliche Größe.

    Bislang sind dem BfR keine Aspirationsunfälle durch Bubble Tea gemeldet worden. Allerdings werden solche Unfälle in Deutschland auch nicht systematisch erfasst. Ein gesundheitliches Risiko für Kleinkinder ist jedoch vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher sollte beim Verkauf von Bubble Tea darauf hingewiesen werden, dass die Bubbles beim Saugen mit einem Strohhalm insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren leicht in die Lunge gelangen könnten. Denkbar sind neben entsprechenden Hinweisen auf den Produkten oder in der Produktwerbung auch Piktogramme, die die Gefahr des Verschluckens in die Lunge darstellen.

    Über das BfR

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

    23/2012, ende bfr-p


    Weitere Informationen:

    http://www.bfr.bund.de/cm/343/trendgetraenk-bubble-tea-kann-fuer-kleinkinder-ein... Stellungnahme des BfR


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).