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18.03.2013 - 18.03.2013 | Bonn

Neue EU-Verordnung für legal geschlagenes Holz: Damit der Regenwald nicht auf dem Balkon endet

Zwei bundesdeutsche Behörden kontrollieren ab März gemeinsam die Holzeinfuhr in die EU. Das bringt neue Pflichten für Marktteilnehmer und Händler mit sich – und mehr Sicherheit für Verbraucher.

Illegaler Holzeinschlag hat enorme wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen für die globalen Waldbestände. Die EU-Holzhandelsverordnung geht gegen diesen Missstand an und tritt am 3. März 2013 in Kraft. Ab dann müssen Marktteilnehmer, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen, nachweisen, aus welchem Ursprungsland die Ware eingeführt wurde und dass sie aus legalem Einschlag stammt. Händler, die Holz und Holzerzeugnisse weiter verkaufen, müssen Aufzeichnungen über Lieferanten und Kunden machen, um die Rückverfolgbarkeit des Holzes zu gewährleisten.

Wer kontrolliert das?
In Deutschland sind die Kontrollbehörden die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die BLE verfügt über Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten bei festgestellten Verstößen gegen gültiges EU-Recht. Das BfN ist die deutsche Vollzugsbehörde für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und für die Erteilung von CITES-Genehmigungen zur Ein- oder Wiederausfuhr von Holz geschützter Arten zuständig.

Zwei Behörden – Ein Ziel
In einer Pressekonferenz möchten wir Sie darüber informieren, wie die BLE und das BfN gemeinsam für sichere und legale Holzeinfuhren arbeiten. Erfahren Sie wie die Kontrollen funktionieren und welche Vorteile die neue Verordnung für den Verbraucher hat:

am Montag, dem 18. März 2013, um 11:00 Uhr,
in der Bundespressekonferenz Außenstelle Bonn im
Bundespresseamt Dienstsitz Bonn, Welckerstraße 11

Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung:
• Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, und
• Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Hinweise zur Teilnahme:
Zutritt zu den Pressekonferenzen haben generell nur die Mitglieder der Bundespressekonferenz sowie des Vereins der Auslandspresse. Ausnahmen sind möglich - bitte unbedingt schriftlich anmelden unter Fax 0228 2424355 oder bonn@bundespressekonferenz.de!

Termin:

18.03.2013 11:00 - 13:00

Veranstaltungsort:

Bundespressekonferenz Außenstelle Bonn
im Bundespresseamt Dienstsitz Bonn
Welckerstraße 11
53113 Bonn
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Zielgruppe:

Journalisten

E-Mail-Adresse:

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie

Arten:

Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung

Eintrag:

20.02.2013

Absender:

Franz August Emde

Abteilung:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event42586


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